Wahlkarten: Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet

Mitte Dezember sind vier Angeklagte in der „Wahlkarten-Affäre Bludenz“ vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs sowie der Anstiftung zum Amtsmissbrauch freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat nun Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.

Der Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch hat am 12. Dezember alle vier Angeklagten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs sowie der Anstiftung zum Amtsmissbrauch freigesprochen. Ihnen war eine gesetzeswidrige Ausgabe von Wahlkarten für die Bürgermeisterstichwahl vorgeworfen worden.

Das Gericht begründete den Freispruch mit dem Fehlen eines Vorsatzes. Die Beschuldigten hätten nicht wissentlich den sogenannten Wahlkartenservice eingerichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - mehr dazu in Freisprüche in Wahlkartenaffäre Bludenz.

Berufung wäre möglich

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat nach Angaben von Sprecher Heinz Rusch Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Das bedeutet, dass die Behörden, sobald das schriftliche Urteil vorliegt, auch in Berufung gehen könnten.