Neuer Diskussionsansatz rund um Pflegeregress

Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda fordert eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei der Abschaffung des Pflegeregresses. Behinderteneinrichtungen gelten in Vorarlberg nicht als Pflegeeinrichtungen.

Der Pflegeregress wird mit Jahreswechsel abgeschafft. Ausgenommen davon sind aber Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen: Denn für die Umsetzung des Bundesgesetzes sind die Länder verantwortlich und in Vorarlberg kommt für Menschen mit Behinderungen, die in sogenannten Behinderteneinrichtungen leben, ein anderes Gesetz zu tragen.

„Gesetzliche Unterschiede überholt“

Laut Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda gilt für alte Menschen ohne Vermögen das Mindestsicherungsgesetz, für Menschen mit klassischen kognitiven Behinderungen aber das Chancengesetz. Das seien unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die er für überholt halte, insbesondere wenn es um die finanziellen Folgen gehe, so Bachmayr-Heyda. Der Bundesgesetzgeber habe ja beschlossen, dass man bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen aufgenommen worden sind, nicht mehr auf ihr Vermögen zurückgreifen dürfe. Jetzt gelte es zu diskutieren, was der Begriff „Pflegeeinrichtung“ überhaupt heiße.

Aufforderung an Landesregierung

Bachmayr-Heyda will nun eine Gleichstellung von Pflege- und Altersheimen und Behinderteneinrichtungen bewirken. Er fordert die Landesregierung auf, die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Pflegeregress auch für Menschen mit Behinderungen abgeschafft wird. Andernfalls will er den Sachverhalt vom Verfassungsgerichtshof prüfen lassen.

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