Verfahren gegen Muxel eingestellt

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen den Lecher Bürgermeister Ludwig Muxel (ÖVP) ein. Das teilte die Gemeinde am Freitag mit. Gegen Muxel gab es mehrere Anzeigen in Zusammenhang mit Ferienwohnungswidmungen.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wird nach Angaben der Gemeinde Lech kein Ermittlungsverfahren gegen Muxel einleiten. Es liege kein Anfangsverdacht vor, so die Begründung der Staatsanwaltschaft. Die eingeleiteten Verfahren wurden somit eingestellt. Vor einem Monat hatte bereits der Verfassungsgerichtshof die umfangreiche Beschwerde eines Anwalts, der zahlreiche Ferienwohnungswerber vertritt, abgewiesen - mehr dazu in Höchstgericht entscheidet im Sinne von Lech.

Für die Gemeinde bedeute die Einstellung des Verfahrens eine Bestätigung für die „klare und korrekte Vorgehensweise des Bürgermeisters im Zusammenhang mit Ferienwohnungen“, hieß es in der Aussendung der Gemeinde am Freitag.

Muxel: „Ungleichbehandlung als Vorwand“

Hinter den Anzeigen, so führt Muxel aus, sei eine angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt für Ferienwohnungen in Lech. Die Wohnung mit entsprechenden Berechtigungen würden zu äußerst hohen Preisen gehandelt. Ferienwohnungswidmungen seien sehr begehrt, allein ein einziger Anwalt vertrete zahlreiche Mandanten, die ihren Immobilienbesitz in Lech in eine Ferienwohnung umwidmen lassen möchten.

Unter dem Vorwand der Ungleichbehandlung sei offensichtlich versucht worden, zahlreiche zusätzliche Ferienwohnungswidmungen zu erzwingen, schildert Muxel. In der Gemeindevertretung habe man diesbezüglich einen einstimmigen Beschluss gefasst und die Anträge abgelehnt. Man bekenne sich dazu, dass Lech-Zürs Lebensraum für Einheimische bleiben soll - mehr dazu in Lech lehnt neue Ferienwohnungen ab.

Link: