Vorarlberg führt E-Medikation ein

Vorarlberg führt ab 1. Jänner 2018 als erstes Bundesland die E-Medikation ein. Alle Medikamente, die ein Patient einnimmt, können per E-Card von Arzt und Apotheker eingesehen werden. Patienten, die das nicht wollen, können sich abmelden.

Mit der E-Medikation werden in der E-Medikationsliste alle von den Ärzten verordneten und in den Apotheken abgegebenen Medikamente gespeichert. Das betrifft nicht nur rezeptpflichtige Arzneimittel, sondern auch rezeptfreie Medikamente, die Wechselwirkungen auslösen können.

Ärzte können auf die E-Medikationsliste ihrer Patienten zugreifen und sehen, was andere Ärzte verordnet haben und welche Medikamente in der Apotheke abgeholt worden sind. Das sei ein Vorteil für Ärzte und Patienten, so Vorarlbergs Ärztekammer-Präsident Michael Jonas am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Oft könnten sich Patienten nicht an die genaue Dosierung oder den genauen Namen eines Medikaments erinnern, die ein anderer Arzt verschrieben hat.

E-Medikation in Vorarlberg

Vorarlberg führt als erstes Bundesland die E-Medikation ein. Alle Medikamente, die ein Patient einnimmt, können per E-Card von Arzt und Apotheker eingesehen werden.

Wechselwirkungen sollen vermieden werden

Auch unerwünschte Wechselwirkungen sollen mit der E-Medikation vermieden werden, so Alexander Biach, Vorstandsvorsitzender im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Rein statistisch gesehen, könnten drei gemeinsam eingenommene Arzneimittel bereits drei Wechselwirkungen auslösen. Fünf Arzneimittel könnten zehn Wechselwirkungen auslösen. Dazu würden auch beispielsweise Hustensäfte oder Kopfwehtabletten zählen.

Bessere Beratung in den Apotheken als Ziel

Auch Apotheker können auf die E-Medikationsliste zugreifen. Damit soll eine bessere Beratung beim zusätzlichen Kauf von rezeptfreien Medikamenten möglich werden. Dafür muss in der Apotheke die E-Card gesteckt werden. Nur so können rezeptfreie Medikamente in der E-Medikationsliste gespeichert werden.

Die Vorarlberger Apothekerkammer sei grundsätzlich von den Vorteilen der E-Medikation überzeugt, so Vorarlbergs Apothekenkammer-Präsident Jürgen Rehak. Allerdings brauche es noch Verbesserungen. Während einer zweimonatigen Testphase im Bezirk Dornbirn hätte sich gezeigt, dass die Software noch nicht optimal funktioniere.

Aktive Abmeldung von ELGA nötig

Niedergelassene Vertragsärzte sowie Apotheken sind in Vorarlberg ab Februar 2018 verpflichtet, verordnete Medikamente in der E-Medikationsliste zu speichern. Wenn sich der Patient nicht aktiv von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) abgemeldet hat, kann der Arzt die E-Medikationsliste des Patienten einsehen.

Vertraulichkeit laut Ärztekammer gewährleistet

Wie die Ärztekammer versichert, werde bei der elektronischen Medikamenten-Liste großen Wert auf Vertraulichkeit gelegt. Demnach habe nur der aktuell behandelnde Arzt über die E-Card Zugriff auf die Daten, die verschriebene und abgeholte Medikamente umfassen, betont Jonas. Andere Personen - wie etwa Gutachter oder Arbeitsmediziner - hätten keine Einsicht in die Liste.

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