Juristen warnen: Vorsicht vor Vorverurteilungen

Immer mehr Juristen und Medienexperten warnen vor Protestaktionen wie „#MeToo“ im Internet und den sozialen Medien. Laut dem Bregenzer Anwalt Nikolas Stieger seien dadurch rechtsstaatliche Prinzipien gefährdet.

Gerade in der herrschenden Debatte um sexuelle Übergriffe, so wichtig deren Aufdeckung sei, komme es oft zum Bruch von rechtsstaatlichen Prinzipien, sagt der Bregenzer Anwalt, Nikolas Stieger. Vorverurteilungen allein durch die Behauptung „der hab das dort und dann gemacht“ seien mittlerweile an der Tagesordnung, das sei ein Fehler.

Stieger: Unschuldsvermutung wird missachtet

Laut Stieger bekomme man derzeit den Eindruck, dass die Unschuldsvermutung nichts mehr wert ist, und komplett aus den Fugen gerät. So würden derzeit lediglich Mitteilungen an die Öffentlichkeit gebracht werden. In den meisten Fällen gebe es noch keine Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden, geschweige denn ein Strafverfahren. Ein faires Verfahren sei jedoch nur dann möglich, wenn Anzeige erstattet wird, und dadurch der Beschuldigte Beweise gegen seine Schuld vorlegen könne. Das sei bei der derzeitigen Protestaktion nicht möglich, meint Stieger.

Frauen teilen Gewalterfahrungen

Weltweit sorgt der Hashtag #MeToo für Furore: Opfer von sexueller Gewalt teilen damit ihre Erfahrungen in den sozialen Netzwerken. Hintergrund ist ein Sex-Skandal, der Hollywood erschüttert. Das Thema ist mittlerweile auch in Vorarlberg angekommen. Bei der Gewaltschutzstelle des ifs gibt es über das Jahr verteilt pro Tag zwei Fälle von Gewalt gegen Frauen. Die Dunkelziffer ist aber immens höher - mehr dazu in: #MeToo: Frauen teilen Gewalterfahrungen.