Bedarfszuweisungen an Gemeinden gestiegen

Die Bedarfszuweisungen des Landes an die Gemeinden sind in den vergangenen zehn Jahren um 47 Prozent auf rund 62 Mio. Euro gestiegen. Besonders im Bereich der Kinderbetreuung und im Sozialbereich war eine Kostensteigerung spürbar.

Mit dem Gemeindefinanzpaket 2017, in dem die Bedarfszuweisungen an die Gemeinden neu aufgeteilt und die Zuweisungen bis 2020 geregelt wurden, sollen die Gemeinden bedarfsgerecht abgesichert sein. Das wiederum ist eine zunehmende Herausforderung für das Land. Denn wurden vor zehn Jahren noch knapp 42 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen an die Gemeinden aubeszahlt, waren es im vergangenen Jahr bereits 61,6 Millionen Euro.

Das geht aus einer Anfragebeantwortung von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) an den Dalaaser Bürgermeister und Landtagsabgeordneten Christian Gantner (ÖVP) hervor.

Einsparungen durch Reform der Mindestsicherung

Wie darin ersichtlich wird, stiegen insbesondere die Kosten für Kinderbetreuung und den Sozialbereich. Den Ausführungen Wallners ist aber auch zu entnehmen, dass die Reform der Mindestsicherung bereits Einsparungen mit sich gebracht hat. Demnach ist mit bis zu 3,9 Millionen Euro an Einsparungen jährlich zu rechnen.

Als großen Vorteil für die Gemeinden sieht Wallner die neue Aufteilung der Bedarfszuweisungen - davon würden vor allem kleine, finanzschwache und abwanderungsgefährdete Gemeinden profitieren.

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