Höchstgericht entscheidet im Sinne von Lech

Die Gemeinde Lech kann neue Feriendomizile und Zweitwohnsitze weiterhin ablehnen. Das hat jetzt der Verfassungsgerichtshof bestätigt, gab Bürgermeister Ludwig Muxel (ÖVP) am Samstag in einer Aussendung bekannt.

Die Arlberggemeinde hat laut Muxel aktuell 700 bewilligte Ferienwohnungen. In diesem Jahr seien bereits 36 Anträge auf einen Zweitwohnsitz von der Gemeinde abgelehnt worden, weitere 70 Anträge lägen noch im Rathaus.

Um den Siedlungsraum für die einheimische Bevölkerung zu sichern und Immobilien-Spekulanten fernzuhalten, hat Lech im Jahr 2015 ein generelles Aus für neue Feriendomizile beschlossen. Die Gemeinde nimmt nach Ansicht von Muxel damit eine Vorreiterrolle ein. Man sei überzeugt, dass zusätzliche Ferienwohnungen den Raumplanungszielen von Lech-Zürs widersprechen und die künftigen Existenzgrundlagen der Bewohner von Lech-Zürs gefährden.

Muxel spricht von „Meilenstein“

Die Beschwerde eines Anwalts, der zahlreiche Ferienwohnungswerber vertrat, wurde laut Muxel abgelehnt. Es sei nicht erkennbar, dass die Verordnung der Gemeinde von 2015 „gegen unionsrechtliche Grundfreiheiten verstoße, weswegen von vornherein eine Inländerdiskriminierung nicht vorliegen kann“, heißt es in der Begründung des VfGH. Der VfGH habe nunmehr die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zur formalen Prüfung überwiesen, hieß es seitens der Gemeinde.

Für Bürgermeister Muxel ist diese Entscheidung ein Meilenstein für die künftige Entwicklung von Lech. Man bekenne sich dazu, dass Lech-Zürs auch in Zukunft nicht nur Wirtschaftsraum, sondern vor allem Lebensraum für die Einheimischen sein wolle.

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