Teure Kündigung: Köhlmeier muss nicht haften

Die Kündigung des Harder Gemeindesekretärs bescherte der Gemeinde hohe Kosten, denn sie wurde für rechtswidrig erklärt. Eine Abstimmung ergab nun: Der Bürgermeister muss nicht dafür haften. Das berichten die „VN“.

In Hard fand Donnerstagabend eine Sondersitzung der Gemeindevertreter ab. Dabei ging es nach dem Bericht der „Vorarlberger Nachrichten“ (VN) um die Frage, ob Bürgermeister Harald Köhlmeier (ÖVP) für die Kündigung seines ehemaligen Gemeindesekretärs im Jahr 2013 haften muss.

Geschätzte Kosten in Höhe von einer halben Million

Der Sekretär erhielt vor vier Jahren eine negative Leistungsbeurteilung und wurde gekündigt. In weiterer Folge ging er gegen diese Kündigung vor, zog vor das Landesgericht und bekam recht. Die Gemeinde ging in Berufung und gewann, das Oberlandesgericht Innsbruck schickte die Causa zurück nach Feldkirch. Letztlich wurde die Kündigung als rechtswidrig beurteilt (Oberlandesgericht und Oberster Gerichtshof bestätigten das Urteil). 2016 wurde der Amtsleiter zum früheren Lohn wo anders wieder angestellt. Den entfallenen Lohn und die Gerichtskosten musste die Gemeinde zahlen. Die Opposition schätzte die Kosten auf bis zu eine halbe Million Euro, so berichten die „VN“.

Eine Abstimmung darüber, ob Köhlmeier nun für die Kosten haften muss, endete mit 20 Nein- und 13 Ja-Stimmen. Der Antrag der Opposition wurde somit abgelehnt.

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