Weiter kein Bordell in Hohenems

Im Rechtsstreit über die Errichtung eines Bordells in Hohenems liegt die nächste gerichtliche Entscheidung vor. Nun hat das Landesverwaltungsgericht eine Beschwerde des Betreibers aus dem Oberland abgewiesen.

Die entscheidende Frage lautet: Liegen die gesetzlichen Grundlagen für eine Genehmigung eines Bordells überhaupt vor? Dazu müsste der Nachweis erbracht werden, dass mit der Errichtung eines Bordells Störungen durch illegale Prostitution oder einen Straßenstrich verringert werden.

Anwalt will weiterkämpfen

Im Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts heißt es dazu nun, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass es im Stadtgebiet zu keinen Störungen aufgrund gewerbsmäßiger Unzucht gekommen ist. Der Beschwerde des Bordellbetreibers wurde somit keine Folge gegeben.

Sein Anwalt Sanjay Doshi spricht von reiner Willkür und hat angekündigt, bis zur letzten Instanz weiterzukämpfen. Er will nun zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Im Hohenemser Rathaus sieht man die Sache entspannt und glaubt weiterhin, dass es keine gesetzliche Grundlage für ein Bordell geben wird.

Links: