Rechnungshof: Wirbel um Verfassungsänderung

Die Landesregierung reagiert auf die Kritik von Rechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr an der geplanten Verfassungsänderung. Mit dieser hätten sich künftig nur noch Vorarlberger um die Leitung der Landesrechnungshofs bewerben können.

ÖVP und Grüne wollen nun am kommenden Mittwoch einen Abänderungs-Antrag in den Rechtsausschuss des Landtags einbringen: Um die Rechnungshof-Direktion sollen sich alle österreichischen Staatsbürger bewerben können, bei Amtsantritt muss der Wohnsitz aber in Vorarlberg sein.

Die Landesregierung wollte die Verfassung dahingehend ändern, dass sich nur noch Vorarlberger um die Leitung der Kontrollinstanz bewerben können. Als Vorbild diente der Landesregierung das Bundesverfassungsgesetz. Laut diesem muss der Rechnungshof-Präsident zum Nationalrat wählbar, also ein unbescholtener österreichischer Staatsbürger ab 18 Jahren sein. Das trifft auf gut sechs Millionen Menschen zu. Nach dem Willen der Landesregierung hätte diese Regelung auch auf den Direktor des Landesrechnungshofes umgelegt werden sollen. Dann wären aber nur noch 270.000 Menschen infrage gekommen.

Rechnungshof-Direktorin legte Protest ein

Eggler-Bargehr hatte daraufhin ihren Protest bei der Landesregierung deponiert. Durch die Verfassungsänderung wäre die Auswahl an Personen viel zu klein, außerdem sollte die Qualifikation und nicht der Hauptwohnsitz bei Bewerbungen maßgeblich sein, argumentierte Eggler-Bargehr. Ähnlich argumentiert auch die SPÖ.

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