Sexuelle Belästigung - viele Frauen schweigen

Zweideutige Witze oder scheinbar zufällige Berührungen - viele Frauen würden sexuelle Belästigungen dulden, um keine Probleme am Arbeitsplatz zu bekommen, so die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck.

EU-weite Studie

Nacktfotos per Mail, zweideutige Witze, sexistische Kommentare, scheinbar zufällige Berührungen - nach einer EU-weiten Studie erlebt jede zweite Frau mindestens einmal in ihrem Arbeitsleben sexuelle Belästigung.

Gesetzlich ist in Österreich völlig klar: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten und der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass wiederholte Vorfälle entsprechend bestraft werden. Der Belästiger kann im schlimmsten Fall seinen Arbeitsplatz verlieren. Die Realität sieht aber ganz anders aus. Sexistische Kommentare, zweideutige Witze und Grapschen kämen häufig vor, nur die wenigstens Opfer - in den meisten Fällen sind es Frauen - beschwerten sich, sagt Katharina Raffl von der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck, die auch für Vorarlberg zuständig ist.

Zehn Vorarlbergerinnen meldeten sich

Nur zehn Vorarlbergerinnen haben sich 2016 an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt, weil sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt wurden. Das Regionalbüro in Innsbruck schätzt, dass die Dunkelziffer der Betroffenen wesentlich höher ist. Die meisten Frauen scheuen davor zurück, sexuelle Belästigungen zu melden weil sie Probleme am Arbeitsplatz befürchten. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sagt, es gibt vor allem im ländlichen Bereich noch großen Aufklärungsbedarf. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen müssten sich noch stärker mit diesem sensiblen Thema befassen.

Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck

Betroffene können sich an Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck wenden, das Regionalbüro ist auch für Vorarlberg zuständig.

Adresse:
Regionalbüro der Anwältin für Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Katharina Raffl
Leipziger Platz 2/IA
6020 Innsbruck

Tel. 0512/343 032
Email: ibk.gaw@bka.gv.at

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