18 Jahre Haft für Mord an Ehefrau

Wegen des Mordes an seiner Ehefrau ist ein 47-Jähriger am Montag am Schwurgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Er gab zu, seine Frau Ende Jänner im Bett erstochen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann gestand zwar, seine 40-jährige Frau mit einem Küchenmesser getötet zu haben, sagte aber, er habe im Affekt gehandelt. Sein Verteidiger plädierte auf Totschlag. Die Geschworenen folgten dieser Argumentation nicht und fällten ihre Entscheidung einstimmig. Das Geständnis des 47-Jährigen und seine Unbescholtenheit wurden ebenso mildernd bewertet wie seine zum Tatzeitpunkt eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit.

Angeklagter erklärte Tat mit Provokationen

Zwischen dem Paar, das in einem gemeinsamen Haus wohnte, gab es immer wieder verbale Konflikte, die im Lauf der Zeit an Schärfe zunahmen, so die Verteidigung am Montag vor Gericht. Die 40-Jährige soll ihren Mann etwa wegen seines Stotterns ausgelacht und ihn als „doof“ bezeichnet haben. Sie habe sich emotional immer weiter von ihrem Mann entfernt, erklärte der Verteidiger.

Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe seine Frau geliebt. Die beiden waren seit 25 Jahren verheiratet. Seine Frau habe ihn aber in der letzten Zeit in den Suizid treiben wollen, so der Angeklagte. Sie habe ihm in der Tatnacht gesagt, dass sie ihn betrogen habe und dass sie ihn fertigmachen werde. Da sei der Streit eskaliert.

Gutachten über Zurechnungsfähigkeit

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte kurz nach der Tat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären sollte, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Gutachter Primar Reinhard Haller erklärte den Angeklagten am Montag für zurechnungsfähig. Der 47-Jährige habe die Tat gewiss unter dem Einfluss starker Emotionen begangen, diese seien aber nicht so stark gewesen, dass er von der Tat nicht hätte zurücktreten können. Aus psychiatrischer Sicht sei der Angeklagte ein „normaler“ Mensch, so Haller.

In seinem Schlussplädoyer zeichnete der Staatsanwalt das Bild eines Mannes, der sich in seiner Ehre verletzt gefühlt habe, weil sich seine Frau von ihm trennen und ein eigenständiges Leben führen wollte. Bei seiner Einvernehmung durch die Polizei habe er gesagt: „Bei uns Türken reicht oft schon ein falsches Wort, dass jemand getötet wird.“ Der Verteidiger blieb seiner Linie bis zuletzt treu: Der Angeklagte sei von seiner Ehefrau verspottet und erniedrigt worden. Es handle sich um einen Fall von Totschlag, aber nicht um Mord.

An Ort und Stelle verstorben

Die Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten waren Ende Jänner eskaliert. Als sich mitten in der Nacht ein Streit entzündete, wollte sich der Angeklagte seinen Angaben zufolge aus dem Schlafzimmer ins Erdgeschoss zurückziehen, um dort auf der Couch zu schlafen. Die Frau sei ihm gefolgt und habe ihn weiter aufgezogen. Daraufhin habe er aus der Küche ein 27 Zentimeter langes Küchenmesser geholt, sei zurück ins Schlafzimmer gelaufen und habe damit auf seine im Bett liegende Frau eingestochen.

Die 40-Jährige schrie laut um Hilfe, woraufhin die vier Kinder des Paares im Alter von zehn bis 23 Jahren ins Schlafzimmer liefen. Sie leisteten Erste Hilfe und alarmierten die Rettungskräfte. Für die Frau kam aber jede Hilfe zu spät. Sie starb an Ort und Stelle. Als die Polizei eintraf, saß der Mann im Erdgeschoß und ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Kinder sind seither bei einer Verwandten untergebracht.