Mörder zu 18 Jahren Haft verurteilt

Wegen Mordes an einer 65-jährigen Frau ist am Mittwoch ein 35-jähriger Mann am Landesgericht Feldkirch zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für frühere Vergehen widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen waren überzeugt, dass der 35-jährige Angeklagte die Frau durch kräftiges Würgen und mindestens 85 Messerstiche getötet hat. Vom Vorwurf der versuchten Brandstiftung wurde er freigesprochen. Mildernd wurde dem Angeklagten seine wegen Drogenkonsums verminderte Zurechnungsfähigkeit angerechnet, erschwerend acht Vorstrafen. Zu 18 Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes kommen wegen früherer, bedingter Strafen noch zwei Jahre und neun Monate dazu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Haller attestiert Zurechnungsfähigkeit

Gerichtspsychiater Reinhard Haller sagte, von einer Unzurechnungsfähigkeit des 35-jährigen Angeklagten könne keine Rede sein. Der Mann sei nicht geisteskrank, leide aber an einer Persönlichkeitsstörung. Durch Drogenkonsum seit dem 14. Lebensjahr sei er flacher, stumpfer und weniger stressresistent geworden, so Haller.

Opfer wurde erwürgt

Zum Zeitpunkt der Tat stand der Angeklagte laut Haller unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain und Medikamenten. Dadurch sei der Mann mittel bis höher beeinträchtigt gewesen, so der Gerichtspsychiater. Trotzdem wäre er zurechnungsfähig gewesen. Gerichtsmediziner Walter Rabl führte aus, dass die getötete Frau trotz vieler Messerstiche nicht verblutet sei. Stattdessen habe minutenlanges Würgen vermutlich zu ihrem Tod geführt.

85-mal auf Opfer eingestochen

Laut Staatsanwaltschaft habe der 35-jährige Angeklagte im Februar in Bregenz seine Drogendealerin getötet. Er habe sie stark gewürgt und mit einem Klappmesser 85-mal in Rücken, Nacken, Gesicht und Hals gestochen. Anschließend habe er die Wohnung der Frau angezündet.

Tatverdächtiger vor Gericht

ORF

Der Angeklagte war laut Staatsanwältin mit dem Opfer bekannt. Er habe die ältere Frau als eine Art „Ersatzmama“ betrachtet. Die Taten seien deshalb geschehen, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt wütend gewesen sei. Die Frau habe ihm keine Drogen geben wollen, wenn er nicht gleich bezahle.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht des Mordes schuldig. Dem Tötungsdelikt sei ein Streit zwischen ihm und der Frau vorausgegangen. Sie habe ihn nicht mehr aus der Wohnung lassen wollen. Es sei zu einem Gerangel gekommen. Im Zuge dessen habe er auch zugestochen, schilderte der 35-Jährige vor Gericht. Die Anzahl von 85 Messerstichen könne er sich aber nicht erklären. Auch an das Würgen könne er sich nicht erinnern. Zum Tatzeitpunkt habe er unter starkem Drogeneinfluss gestanden.

Zweite Messerstecherei des Angeklagten

Der Richter hielt dem Angeklagten auch eine absichtlich schwere Körperverletzung vor, wegen der der 35-Jährige vor fünf Jahren verurteilt worden war. Auch damals habe er zugestochen. Ein Bekannter wurde im Gesicht verletzt. Grund für den Streit waren Schulden in Höhe von 50 Euro. Es sei offenbar gefährlich, mit dem Angeklagten befreundet zu sein, so der Vorsitzende.

Feuerwehr entdeckt Tote

Die Tat geschah am 6. Februar 2017 in Bregenz. Die Feuerwehr wurde zu einem Brand in einer Wohnung in der Arlbergstraße gerufen. Gefunden wurde dann eine Frau, die mit zahlreichen Messerstichen übersät war - mehr dazu in Tödlicher Streit in Bregenz: Drogen als Motiv (vorarlberg.ORF.at; 6.2.2017)