Madoff: Widersprüchliche Urteile für Vorarlberger

Zwei Vorarlberger haben als Geschädigte im Anleger-Betrugsfall Bernie Madoff komplett widersprüchliche Urteile ausgefasst. Während der Sohn den Schaden ersetzt bekommt, geht die Mutter leer aus.

Robert Wehinger und seine Mutter haben im Jahr 2008 am selben Tag und mit Hilfe desselben Finanzberaters Anteile desselben Fonds gekauft - mit Geld aus dem Verkauf ihres Vorarlberger Familienunternehmens. Es handelte sich um Primeo Fonds, die von der Bank Austria vertrieben und teils indirekt gegründet wurden. Über eben diese Fonds sind Anlegegelder bei Madoff versickert. Doch während der Sohn sein angelegtes Geld von der Bank Austria zurückbekommt, ist das bei der Mutter, die 100.000 Euro angelegt hatte, nicht der Fall. Beide Entscheidungen wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) abgesegnet und sind somit nicht mehr anfechtbar.

Man habe, so Wehinger gegenüber dem ORF, den Fonds als sicheres Anlageprodukt mit niedrigem Risiko gesehen. Mittlerweile ist aber klar, dass Madoff die Kursentwicklung seiner Fonds gefälscht hat. Die Wehingers gehen davon aus, dass er ihr Geld nie in Aktien oder andere Wertpapiere investiert, sondern für private Ausgaben verwendet hat - für Charity-Events und um anderen Anlegern Geld auszuzahlen, wenn diese ihre Fondsanteile wieder verkaufen wollten.

Wehinger: Zu wenig Aufklärung durch Bank

Möglich war all das, weil eine Person - nämlich Madoff - das Geld im Fonds verwahrt und verwaltet hat und auch Broker war. Es habe, so Robert Wehinger, de facto keine Kostrollinstanz gegeben. Madoff habe mit dem Geld hantieren können, wie er wollte. Die Bank Austria habe im Fondsprospekt nicht ausreichend darüber aufgeklärt über dieses Risiko, so Wehinger.

Aufgrund dieses Arguments haben das Landesgericht, das Oberlandesgericht als Berufungsgericht und schließlich der OGH für Robert Wehinger entschieden.

OGH-Sprecher: „Typische Einzelfallentscheidungen“

Ein anderer Senat des OGH hingegen hat endgültig bestätigt, dass Wehingers Mutter ihre investierten 100.000 Euro nicht von der Bank Austria bekommt. Wie OGH-Sprecher Christoph Brenn erklärt, handelte es sich in beiden Fällen um typische Einzelfallentscheidungen. Der OGH habe nur zu klären, ob die Entscheidungen der Berufungsgerichte vertretbar seien oder nicht. Im Falle der Wehingers habe man entschieden, dass die Entscheidungen der Berufungsgerichte in beiden vertretbar seien.

Doch Kläger Wehinger fragt sich, ob einzelne OGH-Richter befangen sein könnten. Dies streitet Richter Hansjörg Seiler ab - es gebe nicht den Funken einer Beeinflussung und gleichzeitig auch zahlreiche OGH-Urteile, mit denen die Banken keine Freude hätten.

Auch Schwester geht vor Gericht

Nun läuft - in erster Instanz - auch das Verfahren von Robert Wehingers Schwester. Auch sie hatte in dieselben Fonds investiert. Der Ausgang ist ungewiss, die Chancen laut OGH-Sprecher Brenn mäßig. Denn außer Robert Wehinger hat bisher kein Primeo-Fonds-Anleger gerichtlich gegen die Bank Austria gewonnen. Erst wenn ein zweiter Anleger vom Oberlandesgericht Recht bekommt, würde der OGH einen Senat aus elf Richtern zusammenstellen um eine doch eindeutige Rechtslage zu schaffen.

Die Bank Austria wollte zu Gerichtsverfahren keine Stellungnahme abgeben.

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