Noch keine Anklage nach tödlichem Wanderunfall

Ein Jahr nach dem tödlichen Wanderunfall im Silbertal gibt es noch immer keine Anklage. Am 6. Oktober 2016 stürzte ein 14-jähriges Mädchen aus der Schweiz aufgrund eines gebrochenen Brückengeländers in den Litzbach.

Das Mädchen stürzte rücklings eine rund 18 Meter hohe, felsdurchsetzte Böschung hinunter und kam im Litzbach zum Liegen. Der Vater des Mädchens kletterte zur Unfallstelle und barg seine schwerverletzte Tochter aus dem Bach - mehr dazu in 14-Jährige beim Wandern tödlich verunglückt.

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Trauern und warten

Die Eltern des toten Mädchens warten seit einem Jahr auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Feldkirch, ob Anklage erhoben wird.

In der Gemeinde Silbertal hat der Unfall tiefe Betroffenheit ausgelöst. Die Gemeinde ist für ein großes Wanderwegnetz zuständig, der fragliche Abschnitt sei viermal kontrolliert worden. Ein Restrisiko bleibe aber immer, sagt Bürgermeister Thomas Zudrell (ÖVP).

Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen

Neben dem Verlust der Tochter belastet den Vater des Mädchens die langwierige Strafuntersuchung. Zwei Gutachten der Staatsanwaltschaft liegen vor. Sie zeigen, dass das Holz des Geländers durch Pilzbefall in einem schlechten Zustand war. Es sei wahrscheinlich, dass das Holz allein „durch das Anlehnen einer Person bereits gebrochen ist.“

Zum Gutachten gibt es keine Stellungnahme der Gemeinde, weil das Verfahren noch laufe. Das bestätigt auch die Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, der Sachverhalt werde noch geklärt.