Wirbel um Grundstücksverkauf in Hard

Ein Grundstückskauf in Hard sorgt derzeit für heftige Diskussionen. Es geht dabei um ein 1.600 Quadratmeter großes Grundstück, das ein ÖVP-Gemeindepolitiker einem betagten Mann um nur 50.000 Euro abgekauft haben soll.

Die größte Sprengkraft liegt in einem Urteil, das dem ORF Vorarlberg seit Freitag vorliegt. Das Landesgericht Feldkirch hat demnach einen Kaufvertrag zwischen dem Harder Unternehmer und ÖVP-Politiker Albert Büchele und einem damals 96-jährigen Mann aufgehoben. Der Verkäufer sei nicht geschäftsfähig gewesen.

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Umstrittener Grundstückskauf

Im Beitrag von ORF-Redakteurin Magda Rädler sehen Sie Sachwalter Karl Schelling, Anwalt Matthias Kucera, Bürgermeister Harald Köhlmeier und FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer.

Bürgermeister: „Handelt sich nicht um Bauland“

ÖVP-Bürgermeister Harald Köhlmeier sagt, er wolle sich nicht anmaßen, über den Geisteszustand des Verkäufers ein Urteil zu bilden, da er nicht in die Grundstücksgeschäfte involviert gewesen sei. Fakt sei jedoch, dass es sich bei den fraglichen Flächen nicht um bereits gewidmetes Bauland handelt, sondern um Erwartungsland-Baumischgebiet. „Die Flächen werden seit Generationen landwirtschaftlich genutzt. Und ich kenne auch keine Planungen, die dem entgegenstehen würden“, sagt Köhlmeier.

Notarsprecher verweist auf Richtlinien

Laut dem Sprecher der Vorarlberger Notare, Richard Forster, kommt es in Vorarlberg durchaus einige Male im Jahr vor, dass das Landesgericht Verkaufsverträge wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit aufheben muss. Forster weist darauf hin, dass jeder Notar bei einer Vertragserstellung auch die Geschäftsfähigkeit prüfen müsse. Im Zweifel seien die Notare verpflichtet, die Unterzeichnung abzulehnen oder ein weiteres Gutachten einzuholen.

Kucera: „Vorgangsweise war korrekt“

Mathias Kucera, ÖVP-Landtagsgeordneter und Errichter des Vertrages sagt gegenüber ORF Radio Vorarlberg, die Vorgangsweise sei korrekt gewesen. „Dass ein Gericht im Nachhinein - im Zuge eines Anfechtungsstreites eines solchen Kaufvertrages - feststellt, dass die Verkäuferseite geschäftsunfähig ist, das ist eine medizinische Feststellung. Das ist eine Sache von Sachverständigen“, so Kucera.

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Interview mit Notarsprecher Forster

Richard Forster, Sprecher der Vorarlberger Notare, erklärt im „Vorarlberg heute“-Interview mit David Breznik wie die Aufhebung des Kaufvertrages zu bewerten ist.

Weder er noch der Notar hätten damals Zweifel gehabt. Ihm sei außerdem ein aktueller Vertrag desselben Verkäufers vorgelegen. Offensichtlich sei dieser bis wenige Wochen davor noch geschäftsfähig gewesen.

Gegenseite hält Geschäft für fragwürdig

Karl Schelling, der Sachwalter des Pensionisten, hat eine völlig andere Einschätzung. „Aus meiner Sicht darf ein anständiger Mensch so einen Vertrag keinesfalls abschließen. Einen so alten Mann, der einfach dement ist - und das merkt man, dass er dement ist -, den muss man in Ruhe lassen. Da wurde offensichtlich aus Geldgier trotzdem versucht, ein Geschäft zu machen“, sagt Schelling.

Die Verantwortung dafür würden sowohl der Käufer als auch der Vetragserrichter tragen, sagt Schelling. Der Vertrag sei innerhalb eines Tages vorgelegen, der 96-Jährige Mann habe keine Möglichkeit mehr gehabt, ihn durchzulesen.

Sechstelanteil an Grundstück erworben

Zweiter massiver Kritikpunkt ist der Preis, den der Unternehmer Büchele bezahlt hat, nämlich 35 Euro pro Quadratmeter. Der Preis sei Sache der Vertragsparteien, sagt Kucera, und in diesem Fall nachvollziehbar. „Es ist hier nur ein Sechstelanteil an verschiedenen Liegenschaften verkauft worden. Und jeder weiß, dass man an einem Sechstelanteil ohne Zustimmung der anderen fünf Sechstelmiteigentümer gar nichts machen kann“, sagt Kucera. Es gebe derzeit für den Käufer weder eine Verwertungs- noch eine Bebauungsmöglichkeit, so der ÖVP-Sozialsprecher.

Schelling: „Quadratmeter mindestens 550 Euro wert“

Rechtsanwalt Schelling sieht als Motiv vor allem ein schnelles Geschäft mit maximalem Nutzen für den Käufer. Selbst als Sechsteleigentümer könne man bei einem Quadratmeterpreis von 31 Euro viel verdienen. „Von der Widmung her in diesem Bereich war es ganz klar, dass es einen Wert von mindestens 550 Euro hat. Und nachdem der Miteigentümer jederzeit die Versteigerung verlangen kann, kann er diesen Wert auch kurzfristig realisieren“, argumentiert Schelling.

Der ÖVP-Abgeordnete Kucera selbst sieht keinen politischen Zusammenhang. Mit den Preisverhandlungen habe er nichts zu tun gehabt.

Grundstückskäufer will Rechtsmittel einlegen

Grundstückskäufer Albert Büchele lehnte eine Stellungnahme gegenüber ORF Vorarlberg ab. Er sagte aber, dass ihm sein betagter Nachbar den Kauf geradezu aufgedrängt habe. Zudem kündigte Büchele an, dass er gegen das Urteil des Landesgerichts in Berufung gehen werde.

NEOS über Vorgänge schockiert

NEOS-Spitzenkandidat Gerald Loacker zeigt sich von den Vorgängen rund um den Grundstücksverkauf in Hard schockiert. „Dass ein derart attraktives Grundstück einem offensichtlich dementen 96-jährigen Mann um einen Spottpreis abgeluchst wird, ist ein Skandal. Die beteiligten Funktionäre der ÖVP, haben mit sofortiger Wirkung die Konsequenzen zu tragen,“ so Loacker. Er fordert den Rücktritt des Landtagsabgeordneten Matthias Kucera und des Gemeindepolitikers Albert Büchele.

FPÖ: „Grenze wurde überschritten“

Erklärungsbedarf für die beiden ÖVP-Politiker sehen auch die Vorarlberger Freiheitlichen. „Wenn jemand so weit geht und einem dementen Menschen ein Grundstück zu einem Spottpreis abluchst, dann wird eine Grenze überschritten, die es nicht zu überschreiten gilt“, sagt FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer. Besonders verwerflich sei, dass sich Kucera als ÖVP-Sozialsprecher für die Stärkung und nicht für die Schwächung dementer Menschen einsetzen sollte.

SPÖ fordert Stellungnahmen von Wallner

Die Sozialdemokraten fordern ÖVP-Landesparteiobmann Markus Wallner zu einer Stellungnahme auf. „Es ist letztklassig, wie hier von Seiten zweier ÖVP-Mandatare vorgegangen wurde. Auf Kosten eines betagten und dementen Mannes wurde ihm sein Eigentum weit unter Wert abgekauft“, teilt SPÖ-Spitzenkandidat Reinhold Einwallner mit. Wallner müsse sich nun zu der Angelegenheit äußern und Ordnung in seine Partei bringen.

Grüne verlangen volle Aufklärung

Entsetzt reagiert Grünen-Klubobmann Adi Gross auf den umstrittenen Grundstückskauf. „Als Gemeindemandatar weiß Herr Büchele selbstverständlich, was ein freies Grundstück im Ortszentrum von Hard, noch dazu mit Bauwidmung, wert ist. Wir fragen uns, ob hier nicht auch Täuschungshandlungen zum Nachteil der Verkäuferseite erfolgten und ein Straftatbestand vorliegen könnte“, so Gross. Er fordert daher volle Aufklärung und Offenlegung aller Hintergründe in Zusammenhang mit diesem Fall.

Volkspartei warnt vor Vorverurteilungen

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück hält Vorverurteilungen der beteiligten Personen ohne Kenntnis der Faktenlage für unangebracht. Büchele habe schließlich nicht die gesamte Fläche, sondern lediglich einen Sechstelanteil erworben. „Das ist ein entscheidender Unterschied, weil Büchele über die Nutzung und Verwertung seines Anteils alleine nicht verfügen kann“, so Frühstück. Er spricht von „zum Teil vollkommen überzogenen Reaktionen der politischen Mitbewerber“.