Landesvolksanwalt kritisiert Mindestsicherung

Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda hat am Mittwoch im Volksanwaltschaftsausschuss des Landtages Bericht über seine bisherige Tätigkeit erstattet. Dabei ging es vor allem um seine Kritik an der Vorarlberger Mindestsicherung.

Bachmyr-Heyda erklärte seine Gründe dafür, Teile der neuen Verordnung zur Vorarlberger Mindestsicherung beim Verfassungsgerichtshof in Wien als gesetzwidrig anzufechten.

„Kürzungen um mehr als 20 Prozent“

„Auf der einen Seite sind es die Richtsätze für Wohnen und auf der anderen Seite die Richtsätze für Kinder, wo die Beträge abnehmen umso mehr Kinder jemand hat. Wir haben Fälle, wo kinderreiche Familien von einen Tag auf den anderen 500 bis 600 Euro weniger bekommen - also die Mindestsicherung um mehr als 20 Prozent eingekürzt worden ist. Und das sehe ich als verfassungsrechtlich sehr bedenklich“, begründet der Landesvolksanwalt seinen Gang zum Verfassungsgerichtshof.

Die Landesvolksanwaltschaft hat sich laut Bachmayr-Heyda auch den Wohnungsmarkt in Vorarlberg angeschaut. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis liege bei etwa zwölf Euro. Mit den Richtsätzen von sieben Euro, welche die Landesregierung im Rahmen der Mindestsicherungsverordnung gewähren wolle, seien Wohnungen nicht mehr leistbar.

Regierung hält an Verordnung fest

Die beiden für die Vorarlberger Mindestsicherung verantwortlichen Regierungsparteien ÖVP und Grüne halten trotz der massiven Kritik von Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda an der Verordnung fest.

„Er meint, dass hier gleichheitswidrige Bestimmungen in der Verordnung drinnen sind. Das wird der Verfassungsgerichtshof in aller Ruhe und Sachlichkeit überprüfen und dann werden wir das Ergebnis sehen. Wir stützen unsere Verordnung auf die Rechtsgutachten, die im Zuge des Gesetzwerdungs- und Verordnungsprozesses vom Bund eingeholt worden sind. Und die stützen unsere Meinung“, sagt ÖVP-Sozialsprecher Matthias Kucera.

Auch der Grüne Klubobmann Adi Gross hofft, dass die Mindestsicherung in der aktuellen Form halten wird. Es sei das Recht des Landesvolksanwaltes, eine rechtliche Klärung herbeizuführen. „Sollte er Recht bekommen, werden wir es neu diskutieren müssen. Wir stehen zum politischen Kompromiss, auch wenn er für uns nicht angenehm war, und wünschen uns, dass das hält“, so Gross.

SPÖ sieht sich bestätigt

Die Opposition reagiert unterschiedlich auf das Vorgehen des Landesvolksanwaltes gegen die Vorarlberger Mindestsicherung. Michael Ritsch, Klubobmann der SPÖ, die von Anfang an gegen die Verordnung war, ist froh, dass Bachmayr-Heyda die Mindestsicherung vom Verfassungsgerichtshof prüfen lässt. Nun warte man gespannt auf das Ergebnis.

„Es kann nicht sein kann, dass man unter dem Vorwand einer Diskussion über Flüchtlinge für alle Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, die eh schon nichts zum Leben haben, nochmal eine Kürzung macht“, bekräftigt Ritsch seine Kritik an der Mindestsicherung.

FPÖ geht Mindestsicherung nicht weit genug

FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer ist hingegen wenig begeistert vom Gang vor das Höchstgericht. „Wir haben eine komplett konträre Meinung zur Position des Landesvolksanwaltes. Wir haben aber immer dazu gesagt, dass uns die Mindestsicherung in Vorarlberg viel zu wenig weit geht. Und wir haben verschärfte Maßnahmen und eine Differenzierung gefordert. Es versteht niemand, dass jemand, der zu uns kommt, vom ersten Tag weg dieselben Leistungen in Anspruch nehmen kann wie ein österreichischer Staatsbürger“, sagt Allgäuer.

NEOS betonen Wichtigkeit von Sachleistungen

NEOS-Chefin Sabine Scheffknecht wiederum will abwarten, wie das Gericht entscheidet. „Wir haben ja damals das Gesetz unterstützt, weil uns ganz wichtig war, dass es mehr in Richtung Sachleistungen geht. Dass es mehr auch wieder darum geht, dass die Menschen in den Arbeitsmarkt zurückkommen. Diese Dinge unterstützt das Gesetz. Es wird zu überprüfen sein, inwieweit das legitim ist oder nicht“, so Scheffknecht.

Wann sich der Verfassungsgerichtshof der Vorarlberger Mindestsicherung annehmen wird, ist noch unklar.

Reihe von Beanstandungen

Zehn Bestimmungen der neuen Vorarlberger Mindestsicherung beanstandet Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda. Die wichtigsten sind:

  • Geldleistungen generell durch Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine zu ersetzen, wenn der Erfolg der Mindestsicherung besser gewährleistet erscheint, sei menschenverachtend, verringere Autonomie und Wahlmöglichkeiten und verhindere die Erfüllung individueller Wünsche.
  • Dass Personen in Wohngemeinschaften 160 Euro weniger erhalten als Personen in therapeutischen Wohngemeinschaften widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz.
  • Ebenso die Staffelung der Mindestsicherungs-Sätze für Kinder: Ab dem vierten erhalten Familien um 31 und ab dem siebten Kind um 45 Prozent weniger Beihilfe.
  • Und mit den pauschalen Wohnbedarfs-Sätzen sei es am Vorarlberger Wohnungsmarkt für Mindestbezieher unmöglich, eine Unterkunft zu finanzieren.

Derart werde Armut nicht verhindert. Das Mindestsicherungsgesetz verfehle seinen Zweck: die Sicherung eines Mindest-Standards für ein menschenwürdiges Leben.

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