Messerstecherei: Zeuge widerruft Aussage

Vor dem Landesgericht Feldkirch muss sich seit Dienstag ein Kosovare wegen versuchten Mordes verantworten. Ein Zeuge hat am zweiten Prozesstag jedoch seine belastende Aussage widerrufen. Am Donnerstag soll das Urteil fallen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-jährigen Angeklagten vor, im vergangenen Jahr vor der Lustenauer Diskothek Sender mit einem Messer einen Türsteher attackiert und schwer verletzt zu haben. Der Angeklagte beteuerte am Dienstag vor Gericht seine Unschuld. Es müsse eine Verwechslung vorliegen, er habe jedenfalls nicht zugestochen - mehr dazu in Messerstiche: Prozess wegen Mordversuchs.

Gerichtsmediziner: Opfer hätte sterben können

Am Mittwoch wurde das Gutachten von Gerichtsmediziner Walter Rabl über die Stichverletzungen, die das Opfer erlitt, vorgetragen. Laut Rabl wurde mit der Tatwaffe, einem Klappmesser, fünfmal auf den Türsteher eingestochen. Unter anderem in dessen linken Oberarm und Rücken. Die schwerste Verletzung habe es im Bauchbereich gegeben. Zehn Zentimeter tief sei die Klinge dort eingedrungen und habe die Bauchmuskulatur durchtrennt.

Spuren von Angeklagten auf Messer und Schuhen

Nur durch Glück sei das Opfer dabei nicht lebensgefährlich verletzt worden, sagte Rabl. Die Art und Weise der Attacke sei aber durchaus lebensgefährlich gewesen. In einem weiteren Gutachten wurden die Blutspuren auf der Tatwaffe und der Kleidung des Angeklagten analysiert. Das Ergebnis: Sowohl auf dem Messer als auch auf den Schuhen wurden Spuren des 31-jährigen Kosovaren sowie des Opfers gefunden.

Zeuge erkennt mutmaßlichen Täter nicht mehr

Am Mittwoch sagte ein weiterer Zeuge aus: Der junge Mann war in der fraglichen Nacht als Gast in der Diskothek und wie er sagte „zur falschen Zeit am falschen Ort“. Es habe Streit mit einer Gruppe von Männern gegeben. Einer davon habe ihm aus nächster Nähe ein Messer an den Bauch gehalten. Wie dieser Mann ausgesehen hat, konnte der Zeuge in der Verhandlung jedoch nicht mehr sagen. Vor der Polizei hatte das laut Staatsanwaltschaft direkt nach der Tat jedoch noch anders geklungen.

Damals hatte der Zeuge eine recht genaue Beschreibung des Angeklagten abgeliefert. Heute widerrief er diese Aussagen. Er sei von der Polizei unter Druck gesetzt worden, zudem habe er nach der Tat unter Schock gestanden. Bei der Staatsanwältin sorgte diese Begründung für Kopfschütteln. Sie legte den Verdacht nahe, dass der Zeuge vor seiner gerichtlichen Aussage eingeschüchtert wurde.

Polizisten werden am Donnerstag befragt

Aufgrund der Aussage des Zeugen werden am Donnerstag jene zwei Polizeibeamte befragt, die den Mann nach der Tat einvernommen haben. Zudem wird ein weiterer Zeuge zur Tatnacht aussagen. Danach müsste die Beweisführung laut Plan abgeschlossen sein. Ein Urteil der Geschworenen wird es frühestens Donnerstagnachmittag geben.

Bereits vergangene Woche fand ein Prozess rund um die Messerstecherei in der Diskothek statt. Die fünf Angeklagten wurden vom Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung frei gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, einen Security-Mitarbeiter sowie einen Gast schwer verletzt zu haben - mehr dazu in Schlägerprozess: Freispruch für „Hells Angels“.