Schweizer Gülle auf Ländle-Feldern: 9 Anzeigen
Nach Angaben von Agrarlandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) gab es neun Anzeigen wegen der Gülle-Transporte aus der Schweiz, darunter auch gegen Vorarlberger Landwirte. Drei Verfahren wurden mangels Straftatbestand gar nicht erst eröffnet, drei wurden eingestellt, je einmal gab es eine Ermahnung und eine Geldstrafe, ein Verfahren ist in Berufung.
Landesveterinär Norbert Greber sagt, noch vergangenen Herbst sei die Rechtslage mit den Schweizer Behörden geklärt worden. Die Importe müssen seither dem Land und dem Zoll per E-mail als Düngereinfuhr angekündigt werden. Dadurch seien Kontrollen möglich. Seither habe es keine Beanstandungen mehr gegeben.
Einfuhren bewilligungspflichtig
Um die Gülle-Einfuhren hat es im vergangenen Jahr einen Rechtsstreit gegeben. Handelt es sich um Tiermist oder Flüssigmist, sind diese Einfuhren - mit einer Ausnahme - bewilligungspflichtig: Es muss bezeugt werden, dass die Tiere, von denen der Mist stammt, gesund sind. In der Schweiz sind die Bestimmungen weniger streng. Um die Rechtslage zu klären, mussten die zuständigen Ministerien aus Deutschland und der Schweiz Verhandlungen aufnehmen. Der österreichische Standpunkt setzte sich letztlich durch.
Links:
- Rechtsstreit um Einfuhr von Schweizer Gülle (vorarlberg.ORF.at, 15.6.2016)
- Gülle aus der Schweiz: Ermittlungen laufen (vorarlberg.ORF.at, 2.5.2016)