„Hells Angels“ wegen Schlägerei vor Gericht

Am Landesgericht Feldkirch hat am Montag ein Prozess gegen fünf Männer begonnen, die entweder Mitglieder der „Hells Angels“ sind oder diesen nahe stehen. Sie sollen bei einer Schlägerei in einem Nachtclub zwei Personen schwer verletzt haben.

Anfang März vergangenen Jahres sollen die fünf Männer in der Diskothek Sender in Lustenau zu randalieren begonnen haben. Einen Gast sollen sie regelrecht über die Tanzfläche geprügelt haben, hieß es am Montag. Er erlitt Verletzungen am Kiefer und an den Oberschenkeln. Die Männer seien daraufhin des Lokals verwiesen worden.

Türsteher schwer verletzt

Bewaffnet mit Absperrpfosten aus Metall hätten sie sich dann wieder Zutritt verschafft. Auf einen damals 47-jährigen Türsteher sollen sie dann mit Fäusten und Eisenstangen eingeprügelt sowie mit den Füßen gegen seinen Kopf und Oberkörper getreten haben. Auch mit einem Messer wurde auf den Mann eingestochen. Das Opfer erlitt mehrere verschobene Brüche der Gesichtsknochen sowie Verletzungen des Gesichtsnervs. Dem Mann mussten zudem Metallplatten in die Gesichtsknochen eingesetzt werden.

Vor Gericht sagte der Türsteher am Montag aus, dass ihm mit dem Fuß gegen die rechte Wange getreten worden sei, als er am Boden lag. Ob der Tritt von einem der fünf Angeklagten gekommen sei, konnte der Mann nicht sagen.

18 Zeugen geladen

Die fünf Angeklagten aus Deutschland und der Schweiz mit serbischen und kosovarischen Wurzeln äußerten sich am Montag nicht vor Gericht, bekannten sich aber nicht schuldig. Laut ihren Anwälten sei überhaupt nicht klar, dass sie an der Schlägerei beteiligt gewesen seien, die Lage sei unübersichtlich gewesen.

Laut Staatsanwältin haben die Rocker in der Disko Angst und Schrecken verbreitet. Zudem sollen sie auch versucht haben, Zeugen zu beeinflussen. Das Strafausmaß liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. 18 Zeugen sind zum Schöffenprozess geladen. Der Prozess ist auf drei Tage anberaumt. Am Dienstag wird der Gerichtsmediziner über die Körperverletzungen Auskunft geben.

Nächste Woche steht ein zweiter Prozess zu dem Vorfall an: Jener Tatverdächtige, der den Türsteher mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll, muss sich in einem eigenen Prozess vor dem Schwurgericht verantworten.