Ausmaß der Intersky-Pleite noch unbekannt

Das Ausmaß der Intersky-Pleite ist nach wie vor unbekannt. Welche Forderungen anerkannt werden, ist immer noch nicht entschieden. Ein Gläubigerausschuss soll helfen, dies zu klären. Es gibt Forderungen von 86 Millionen Euro, vom Masseverwalter anerkannt wurden sieben Millionen.

Der Konkurs der Regionalfluglinie Intersky im November 2015 war eine der größten Vorarlberger Pleiten der vergangenen Jahre. Insgesamt haben 2.700 Gläubiger Forderungen in Höhe von mehr als 86 Millionen Euro angemeldet - mehr dazu in Intersky-Klagen: Ex-Geschäftsführer wehren sich.

Die Gerichtsverfahren rund um die Intersky-Pleite sind noch lange nicht erledigt. Das hat wohl auch mit der großen Zahl der Gläubiger zu tun, die Forderungen angemeldet haben. Es ist ein großer Aufwand zu prüfen, ob die Forderungen zu Recht bestehen oder auch nicht. Wohl auch darum ist dem Masseverwalter jetzt ein Gläubigerausschuss zur Seite gestellt worden - zusätzliche Experten werden damit befasst, die Sache aufzuarbeiten. Zunächst hat der Masseverwalter nur einen kleinen Teil der Forderungen anerkannt, nämlich nicht ganz sieben Millionen Euro.

Klagen teilweise gütlich beigelegt

Im Umfeld der Pleite gab es auch einige Klagen: Zum einen hat der Masseverwalter frühere Geschäftspartner von Intersky geklagt, weil Intersky ihnen vor dem Konkurs noch Gelder ausgezahlt habe, die nicht ausgezahlt hätten werden dürfen, weil so die anderen Gläubiger geschädigt worden seien. Nach Auskunft von Norbert Stütler, dem Sprecher des Landesgerichts, hat es in diesen Verfahren Vergleiche gegeben, sie sind also gütlich beendet worden. Die Geschäftspartner, um die es da ging, sind zum Beispiel Flughäfen, auf denen früher Intersky-Maschinen gelandet sind, oder auch der Eigentümer eines Flugzeugs vom Typ Dash 8 - die Intersky hatte das Flugzeug geleast.

Zum anderen gab es noch Klagen gegen frühere Geschäftsführer von Intersky. Zu diesen zwei Verfahren, stehen im September die nächsten Verhandlungstermine an. Die Klagssumme im einen Verfahren beläuft sich auf 375.000 Euro, im anderen Verfahren geht es um satte 2,5 Millionen Euro. Der Anwalt der ehemaligen Geschäftsführer hat argumentiert, dass die drei sich in keiner wie auch immer gearteten Form bereichert hätten.