Schüsse auf Passanten: 19-Jähriger verurteilt
Der 19-jährige Angeklagte wollte vor Gericht vor allem eines erreichen: Niemand sollte den Eindruck haben, dass er mit seinem Luftdruckgewehr mit Zielfernrohr bewusst auf Menschen geschossen hat. Er habe vom Balkon des Hochhauses in Feldkirch auf Verkehrsschilder vom Balkon des Hochhauses gezielt. Dabei könnte ein Schuss abgeprallt sein, sagte er dem Richter.
So auch am Weihnachtstag des Vorjahres, als ein Passant am Bahnhof Feldkirch von einem Projektil am Hinterkopf getroffen wurde. Die Kugel musste im Krankenhaus operativ entfernt werden.
Tatwaffe wird vernichtet
Wenn jemand mit einem Gewehr bewusst oder unbewusst auf Menschen schießt, braucht es eindeutige Zeichen, sagte der Richter. Der 19-Jährige habe schließlich auch Spitzkugelmunition zuhause gehabt. Die Tatwaffe wird vernichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Link:
- Passant mit Luftdruckwaffe angeschossen (vorarlberg.ORF.at, 26.12.2016)