Fußfessel: Wer kann sie beantragen?

Am Freitag ist ein 27-jähriger Mann wegen grob fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann könnte nach Angaben des Richters eine Fußfessel beantragen - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der 27-jährige Oberländer gab am Freitag zu, dass er im Jänner in Schruns einen Fußgänger angefahren und getötet hatte. Der Mann wurde wegen einer tödlichen Autofahrt unter starkem Alkoholeinfluss zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

elektronischen Fußfessel

APA/ Hans Klaus Techt

Tritt das Urteil in Kraft, könnte der Mann die Haftstrafe auch mit einer Fußfessel absitzen - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die erste Voraussetzung ist, dass die Strafe maximal ein Jahr Gefängnis beträgt. Die betroffene Person muss zudem über eine geeignete Unterkunft und eine Arbeit verfügen. Die Justizanstalt entscheidet nach einer Prüfung der Verhältnisse über den Einsatz einer Fußfessel. In Vorarlberg erfolgt die Umsetzung über den Verein Neustart. Fußfesselträger gibt es im Land nur vereinzelt.