123 Asylberechtigten Mindestsicherung gekürzt

Im ersten Halbjahr 2017 ist in 123 Fällen die Mindestsicherung gekürzt worden. Für Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) beweist die Statistik, dass die Vorarlberger Integrationsvereinbarung wirke.

Die Vorarlberger Integrationsvereinbarung fordert von Asylberechtigten die Einhaltung von Regeln, andernfalls folgen Sanktionen. Im ersten Halbjahr 2017 wurden 108 Ermahnungen ausgesprochen, 67 Mal wurde eine schriftliche Aufforderung zur Vormerkung beim AMS verschickt und in 123 Fällen wurde die Mindestsicherung gekürzt.

Für Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) beweist die Statistik, dass die Vorarlberger Integrationsvereinbarung wirke. „Dieses konsequente Vorgehen ist notwendig und richtig, weil es ganz entscheidend ist, von Anfang an klarzumachen, was wir unter Integration verstehen und von den Menschen, die zu uns kommen, erwarten“, erläuterte Wallner am Freitag gegenüber der APA.

1.500 Unterschriften

Seit Jänner 2016 haben insgesamt 1.500 Bleibeberechtigte die Vorarlberger Integrationsvereinbarung unterschrieben, in der ersten Jahreshälfte 2017 waren es 443 Personen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich Asylberechtigte unter anderem, an Sprach- und Wertekursen sowie an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Überwacht wird die Einhaltung der Vereinbarung von den Bezirkshauptmannschaften.

Schrittweise Kürzung

Wird eine dieser Pflichten nicht erfüllt, reiche in der Regel bereits die Ermahnung oder die schriftliche Aufforderung zur Vormerkung beim AMS, so Wallner. In Fällen, in denen diese Mittel nichts bewirken, wird die Mindestsicherung stufenweise bis zu 50 Prozent gekürzt oder auch weiter. „Die Praxis ist klar: Wer bei der Integration nicht mitwirkt, wird sanktioniert“, stellte Wallner fest.

Die Sanktionen gelten nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle Bezieher von Mindestsicherung (etwa bei Nichteinhaltung von Terminen beim AMS, wenn Schulungen nicht besucht oder ein Job ohne Begründung nicht angenommen wird.) In Vorarlberg leben derzeit etwa 3.000 Bleibeberechtigte, 535 davon sind subsidiär Schutzbedürftige.