Haller will Gesetzesänderung für Cannabis

Der Drogen-Beauftragte des Landes, Reinhard Haller, fordert eine Gesetzesänderung für Cannabis. Junge Menschen würden dadurch kriminalisiert. Die Staatsanwaltschaft hält von diesem Vorschlag nichts.

Laut Haller ist Cannabis längst zu einer Volksdroge geworden: 32 Prozent der jungen Menschen in Vorarlberg hätten bereits Probier-Erfahrungen, in städtischen Gebieten sogar 60 bis 70 Prozent, so Haller. Da Cannabis-Besitz und Konsum nach dem Strafrecht geahndet werden, würden all diese Menschen kriminalisiert. Haller fordert deshalb, den Cannabis-Besitz und –Konsum bis zu einer bestimmten Menge aus dem Strafrecht herauszunehmen und dem Verwaltungsrecht zu unterstellen. Ähnlich wie beim Falschparken könnte dann das Delikt mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden, so Haller.

Haller: Strafrecht hält Cannabis-Konsum nicht auf

Dass noch mehr Menschen zu Cannabis greifen, wenn das Strafrecht nicht mehr als Damokles-Schwert über jedem Joint hängt, glaubt Haller nicht. Denn könnte das Strafrecht hier abschrecken, hätte Vorarlberg nicht derart viel Konsumenten.

Staatsanwaltschaft sieht keine Kriminalisierung

Wilfried Siegele, Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch, kann dem Haller-Vorschlag nichts abgewinnen. Er hält nichts von einer Verlagerung ins Verwaltungs-Strafrecht. Denn etwa 90 Prozent der erwischten Vorarlberger Konsumenten würden ohnedies nicht bestraft - eine Kriminalisierung gibt es laut Siegele hierzulande nicht.

Nachdem Suchtmittelgesetz sei es so, dass bis auf wenige Ausnahmen niemand wegen Erwerbes, Besitzes oder Konsums geringer Mengen Cannabis bestraft würde. Der Paragraf 35 des Suchtmittelgesetzes zwinge die Staatsanwaltschaft ein Verfahren vorläufig einzustellen, wenn das Cannabis ausschließlich für den Eigengebrauch verwendet wurde, so Siegele. Trotzdem hätte man die Möglichkeit, solchen Konsumenten gesundheitsbezogene Maßnahmen aufzuerlegen. Wer die gesundheitsbezogenen Maßnahmen wie Therapie und Drogentest einhält, der sei aus dem Schneider und scheine auch nicht im Strafregister auf.

Kritik an Haller-Vorschlag

Der Obmann des Vereins Legalize, Bernhard Amann, kritisiert Haller. Der Vorschlag mit einer Gesetzesänderung Cannabis in das Verwaltungsstrafrecht überzuführen, habe absolut nichts mit einer Entkriminalisierung zu tun. Denn gerade mit den Bezirksverwaltungsbehörden gebe es - sagt Amann- immer wieder Probleme. Deren Handhabung sei vielfach völlig überzogen. Der Verein Legalize fordert daher die Gleichstellung von Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin.

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