Hochzeitsfeier nicht bezahlt: Freispruch
Der angeklagte Mann gab an, mit einer Provision aus einem Immobiliengeschäft gerechnet zu haben. Diese sei ihm aber vorenthalten worden. Richter Andreas Böhler sah keinen vorsätzlichen Betrug und sprach die Angeklagten frei. Zudem wurde der entstandene Schaden mittlerweile zurückgezahlt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.