Hochzeitsfeier nicht bezahlt: Freispruch

Ein Ehepaar aus dem Oberland ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen worden. Dem Paar wurde angelastet, 6.500 Euro für ihre Hochzeitsfeier nicht bezahlt zu haben.

Der angeklagte Mann gab an, mit einer Provision aus einem Immobiliengeschäft gerechnet zu haben. Diese sei ihm aber vorenthalten worden. Richter Andreas Böhler sah keinen vorsätzlichen Betrug und sprach die Angeklagten frei. Zudem wurde der entstandene Schaden mittlerweile zurückgezahlt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.