Bodensee: Rauch appelliert an Wassersportler

Umwelt-Landesrat Johannes Rauch (Grüne) appelliert an Wassersportler, sensible Lebensräume am Bodensee zu schützen. Ufer und Flachwasserbereiche seien entscheidend für Fische und Vögel und auch unverzichtbar für die Selbstreinigung des Sees.

Der Bodensee sei Erholungsraum für Menschen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen, so Landesrat Johannes Rauch. Die naturnahen Ufer und Flachwasserbereiche seien die „Kinderstube für Jungfische“ und unverzichtbar für die Selbstreinigung des Sees. Für brütende Vögel im Schilf und für Tausende von rastenden Wasservögeln sei die Ruhe in diesem Bereich wichtig.

Wasserpflanzen: Mindestabstand von 25 Metern

Deshalb weist Rauch auf Vorschriften und Verbote am Bodensee hin. Für die Benutzung sämtlicher Wasserfahrzeuge – vom Kajak oder Schlauchboot bis zur Yacht, vom Board für Stehpaddler bis zum Kiteboard – gelten besondere Bestimmungen für die Uferlebensräume. Diese Vorschriften seien durch Schifffahrtszeichen kundgemacht, so Rauch.

So dürfen beispielsweise Wasserpflanzenbestände (Schilf, Binsen und Seerosen) nicht befahren werden, ein Mindestabstand von 25 Metern ist einzuhalten. Die Uferzone – also die 300 Meter breite dem Ufer oder dem Schilfgürtel vorgelagerte Wasserfläche - darf nicht mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen befahren werden.

Nachts keine Boote in Uferzone erlaubt

Rauch weist zudem auf eine Regelung in der Naturschutzverordnung Rheindelta hin, laut der der Schilfgürtel und die anschließende zehn Meter breite Wasserfläche nicht betreten werden darf. Die Regelungen betreffen unter anderem auch ein nächtliches Aufenthaltsverbot für Wasserfahrzeuge in der Uferzone, so Rauch.

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