Datenschutzrecht: Hohe Strafen für Unternehmen
In Zeiten von WhatsApp, Facebook oder der Dropbox gewinnt die sensible Rechsmaterie des Datenschutzes immer mehr an Bedeutung. Schließlich geht es dabei um Grundrechte. Österreich ist nun einer EU-Verordnung nachgekommen und hat das Datschutzrecht adaptiert. Das sogenannte Datenschutz-Anpassungsgesetz bringt eine neue Anlaufstelle für Betroffene und drastische Strafen für Unternehmen bei Verstößen.
Datenschutzbehöde als Anlaufstelle
Künftig sollen sich Betroffene ohne viel Bürokratie an die Datenschutzbehörde wenden können. Sie kann Daten vor allem ergänzen, korrigieren oder löschen lassen. Die Stelle ist die zentrale Anlaufstelle für Bürger mit ihren Beschwerden. Dadurch sei die Rechtssicherheit höher, sagt Rechtsanwalt Wolfgang Blum, Obmann der Initiative Menschenrechte, und das Recht könne auch besser durchgesetzt werden.
Bis zu 20 Millionen Euro Strafe
Die Datenschutzbehörde wird künftig auch selbst Strafen verhängen - Strafen, die deutlich angehoben werden. Der Rahmen geht bei Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Konzernumsatzes - je nachdem was rechnerisch höher ist. Bei Einzelpersonen drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. Für Blum sind die hohen Strafen vor allem im Falle von großen Konzernen notwendig, um eine Wirkung zu erzielen.
In Österreich rechnet Blum nicht mit derartig hohen Strafen. Größere Unternehmen müssen künftig auch einen Datenschutzbeauftragten installieren, der gegebenenfalls Daten ergänzt, korrigiert oder löscht. Falls das nicht passiert, drohen neben den Strafen auch Schadenersatzforderungen.
Blum ortet „Ungleichbehandlung“
Den Obmann der Intitiative Menschenrechte stört allerdings, dass die neuen Verpflichtungen zwar Unternehmen treffen, nicht unbedingt aber staatliche Behörden. Da stehe der Weg zur Datenschutzbehörde zwar grundsätzlich auch offen, aber die Behörde könne in diesen Fällen weder Strafen verhängen noch eine Korrektur oder Löschung erzwingen - da gebe es eine „Ungleichbehandlung“ zwischen privaten Unternehmen und öffentlicher Hand.
Sorgen bereitet Blum die rasante technische Entwicklung, dadurch werde es in der Rechtsdurchsetzung weiterhin sehr schwierig sein, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Dennoch ist Blums Bewertung positiv: Der neue Datenschutz sei vereinfacht, modern und ambitioniert.