16 Staatsbürgerschaftsnachweise eingefordert

Im Landhaus laufen die Ermittlungen zu möglicherweise illegalen Doppelstaatsbürgerschaften weiter. 16 Personen wurden jetzt aufgefordert, den Nachweis ihrer aktuellen Staatsangehörigkeit zu erbringen.

Eine von der FPÖ vorgelegte Liste hatte österreichweit 96.000 Personen umfasst, die in der Türkei wahlberechtigt sind. Sie sollte es ermöglichen, illegale Doppelstaatsbürgerschaften aufzudecken. Nach einer Überprüfung der Liste durch das Land blieben 147 Personen übrig, die neben dem Wahlrecht in der Türkei auch die österreichische Staatsbürgerschaft und einen Vorarlberg-Bezug aufweisen.

Von diesen 147 sind mehrere Dutzend zu Recht Doppelstaatsbürger, bei anderen muss das noch weiter erhoben werden. 16 müssen jetzt einen Nachweis erbringen.

Mehr zu legalen und illegalen Staatsbürgerschaften bei HELP.gv.at: Doppelstaatsbürgerschaften.

Legal oder illegal?

Doppelstaatsbürgerschaften sind keineswegs in allen Fällen illegal - so können Kinder, deren Eltern bei der Geburt des Kindes unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben, unter bestimmten Bedingungen durchaus Doppelstaatsbürger sein.

Wer allerdings die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch Geburt, sondern durch Verleihung erwirbt, verliert dadurch grundsätzlich die fremde Staatsbürgerschaft. Wenn das bisherige Heimatrecht nicht den automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft mit Annahme der österreichischen vorsieht, wird die österreichische Staatsbürgerschaft zuerst zugesichert. Danach muss die betroffene Person ihre bisherige Staatsbürgerschaft binnen zwei Jahren zurücklegen, um danach die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.