Welche Neuerungen das Ökostromgesetz bringt

Die Ende Juni beschlossene Novelle des Ökostromgesetzes bringt mehr Geld für Wind- und Photovoltaikanlagen. Während das Energie-Institut neue Ansätze zur Förderung der erneuerbaren Energie vermisst, sieht das Land die Novelle positiv.

Künftig werde mehr Geld für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen, weil der selbstverbrauchte Strom nicht mehr dem Förderkontingent angerechnet werde, sagt der Energiekoordinator des Landes, Christian Vögel. Positiv sei auch, dass in Zukunft gemeinschaftliche Anlagen auf Mehrfamilienhäusern möglich sind.

Ökostromnovelle mit Koalition und Grünen fixiert

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich SPÖ und ÖVP mit den Grünen auf eine Novelle des Ökostromgesetzes verständigt. Nun soll mehr Geld für Wind- und Photovoltaikanlagen fließen.

Was wie gefördert wird

Laut der grünen Umweltsprecherin Christiane Brunner werden 45 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um den Abbau der Warteschlange bei Windanlagenprojekten voranzutreiben.

Was die Photovoltaik angeht, werden 30 Mio. Euro an Investitionsförderung genehmigt. Zudem werden gemeinschaftliche Anlagen auf Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Bei Biogas werden laut Brunner 11,7 Mio. auf drei Jahre zur Verfügung gestellt. Die „Abwrackprämie“ für unprofitable Anlagen kommt zumindest vorerst nicht.

Brunner zeigte sich von der Einigung „in letzter Minute“ angetan. Mit der Novelle gelinge es, den Ökostromanteil in Österreich um ein Prozent zu erhöhen. Das klinge zwar nicht nach viel, doch sei der Anteil in den vergangenen 30 Jahren gerade einmal um drei Prozent gewachsen. Zudem würden Investitionen im Ausmaß von einer halben Milliarde Euro ausgelöst. Die Zustimmung der Grünen war notwendig, um die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu erlangen.

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