ÖAMTC: Reisen nur mit gültigem Reisepass

Wer seinen Urlaub im Ausland verbringen möchte, sollte darauf achten, gültige Reisedokumente mitzuführen. Zwar dürfen Reisepässe teilweise bis zu fünf Jahre abgelaufen sein - vor Schwierigkeiten schützt das aber nur bedingt, warnt der ÖAMTC.

„Österreich hat mit Frankreich, Italien, Deutschland - also mit den wichtigsten Reiseländern - das Abkommen, dass der Reisepass fünf Jahre abgelaufen sein darf“, sagt Jürgen Wagner vom ÖAMTC Vorarlberg. Er warnt aber: Neben den Abkommen gibt es nämlich auch Reisebeförderungsbestimungen.

„Eine Airline zum Beispiel kann die Beförderung ablehnen, dann steht man am Zollamt, kommt durch - und dann ist man beim Check-in und das Flugunternehmen lässt einen nicht mitfliegen, weil der Reisepass abgelaufen ist oder er während der Flugreise abläuft.“ Zumindest beim Personalausweis sei die Regelung aber klar, sagt Wagner: Er dürfe bei Auslandsreisen auf keinen Fall abgelaufen sein.