1.000 Euro Strafe für mutmaßlichen Dieb

Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitag ein 22-jähriger Unterländer wegen Diebstahls und weiteren Delikten zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, mehrere hundert Euro von Bekannten gestohlen zu haben. Außerdem soll er sich Geld ausgeliehen haben, obwohl er es nicht zurückzahlen konnte. Der 22-Jährige ist arbeits- und mittellos und hat rund 2.000 Euro Schulden. Dass er einer Bekannten die Geldtasche inklusive Reisepass, Bankomatkarte und E-Card gestohlen hat, gab der Angeklagte vor Gericht zu.

Geld aus Auto und Handkassa gestohlen

Außerdem habe er sich rund 100 Euro von der jungen Frau geliehen, ohne den Betrag zurückzuzahlen. Anfang des Jahres war er zu einer Feier in der Wohnung eines Bekannten eingeladen. Am Morgen danach bemerkten einige Gäste, dass ihnen Geld gestohlen worden war, zum Beispiel 350 Euro aus einem Auto und 400 Euro aus einer Handkassa. Der Verdacht fiel schnell auf den Angeklagten, der die Vorwürfe vor Gericht bestritt.

Trotzdem gab es für den zweifach Vorbestraften am Ende einen Schuldspruch. Der 22-Jährige wurde - nicht rechtskräftig - zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe rund 1.000 Euro verurteilt.