Steuerhinterziehung: Geldstrafe für Unterländer

Wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung ist am Freitag ein 58-jähriger Unterländer am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 140.000 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte war geständig.

Der ehemalige Geschäftsführer eines Schweizer Unternehmens gab zu, zwischen 2010 und 2014 durch falsche Angaben dem Finanzamt einen Schaden von 290.000 Euro verursacht zu haben. So soll er laut Anklage falsche Kilometergeld-Abrechungen gemacht und das Einkommen aus der Schweiz verschiegen haben. Sowohl bei den Ermittlungen als auch beim heutigen Prozess war der Mann umfassend geständig. Er habe einen Fehler gemacht und bekenne sich schuldig, gab er zu Protokoll.

Da der zuvor unbescholtene Mann den Schaden bereits gutgemacht hatte, gab es ein mildes Urteil. Von der teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 140.000 Euro muss der Beschuldigte nur die Hälfte, also 70.000 Euro, bezahlen. Der Rest wurde ihm auf Bewährung nachgesehen. Die Staatsanwältin gab kein Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Laut Richter kann eine Geldstrafe bei gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung bis zum dreifachen Wert der Schadenssumme betragen. In diesem Fall hat es das Gericht aber bei knapp der Hälfte belassen, weil es sich um ein erstmaliges Vergehen gehandelt hat.