Arlbergpass: Fahrverbot für Pkw mit Anhänger

Nach dem Radfahrverbot über den Arlbergpass gilt nun an Wochenenden bis 2. Oktober auch ein Fahrverbot für Pkw mit Anhänger. Aufgrund der Arlbergtunnel-Sperre wird der Verkehr derzeit über den Pass umgeleitet.

Das Fahrverbot für Pkw mit Anhängern gilt an den Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie am 15. August (Maria Himmelfahrt) von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr gültig, teilt die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, mit denen leichte Anhänger gezogen werden, Fahrten mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fahrten mit Fahrzeugen des Straßendienstes, des Bundesheeres, des Pannenhilfsdienstes, des Abschleppdienstes sowie des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Fahrverbot für Radfahrer

Neben dem Fahrverbot für Pkw mit Anhängern gibt es auch ein Fahrverbot für Radfahrer über den Arlbergpass. Das Verbot gilt für bergauf fahrende Fahrradfahrer und ist bis 2. Oktober - gleich lang wie die Sperre des Arlbergstraßentunnels - in Kraft. Ebenfalls betroffen sind Radfahrer, die über den Flexenpass von Lech-Warth kommend in Richtung Tirol weiterfahren möchten. Wegen des Verbots ist St. Christoph am Arlberg bergauf nicht mehr mit dem Fahrrad zu erreichen. Auf Tiroler Seite gilt ein ähnliches Verbot bereits seit April zwischen St. Anton am Arlberg und der Passhöhe - mehr dazu in Radfahrer müssen den Arlbergpass meiden (vorarlbeg.ORF.at; 22.5.2017). Auch das Fahrverbot für Lkw mit Hänger bleibt bestehen.

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