VKW-Kleinaktionäre wollen vor Gericht

Die Hauptversammlung der Vorarlberger Kraftwerke AG (VKW) hat am Donnerstagabend beschlossen, dass die Barabfindung der Kleinaktionäre vollzogen wird. Für viele ist das Angebot zu gering, sie wollen das Gericht einschalten.

Die 88. Hauptversammlung der VKW hat mit mehr als 99 Prozent das sogenannte Squeeze Out, die Barabfindung der Kleinaktionäre beschlossen. Diese halten knapp 79.000 Aktien, weitere 80.000 Aktien halten verschiedene Gemeinden. Das macht zusammen 1,86 Prozent aus.

Pro Aktie erhalten die Aktienbesitzer 96,60 Euro als Barabfindungsangebot. Oder sie können ihre Anteile in eine Genossenschaft der VKW-Tochter übertragen. VKW-Vorstand Christof Germann spricht von einem notwendigen Schritt bei der Zusammenführung der Illwerke mit den VKW. Es handle sich um ein faires Angebot.

Germann betonte, dass man mit den bisherigen Kleinaktionären im Austausch bleiben wolle. Deshalb habe man für die Betroffenen auch die Möglichkeit geschaffen, sich indirekt über Genossenschaften an der Vorarlberger Energienetze GmbH - dem größten VKW-Tochterunternehmen - zu beteiligen. Bei dieser Beteiligung erhalten die Kleinaktionäre eine garantierte Dividende über zehn Jahre in Höhe von 3,5 Prozent.

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Die Kleinaktionäre müssen sich jetzt entscheiden, ob sie die angebotenen 96,60 Euro pro Aktie annehmen oder in eine Genossenschaft übertragen. Das Thema dürfte demnächst vor Gericht gehen.

„Wert der Aktie zu niedrig“

Viele Kleinaktionäre sehen das jedoch anders. Der Wert der Aktie sei zu niedrig, sagt Rechtsanwalt Karl Schelling. Es gebe nun die Möglichkeit, einen Antrag bei Gericht auf Erhöhung der Barabfindung einzubringen. Das Ergebnis hänge dann von einem Sachverständigen ab.

VKW-Aufsichtsrat und Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) schließt nicht aus, dass nachgebessert wird. Voraussetzung sei aber, dass die Gerichte entscheiden, ob das Angebot korrekt ist.

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