Warnungen vor Polizeikontrollen erlaubt
In Vorarlberg sind laut Polizeisprecher Rainer Fitz öffentliche Warnungen vor Kontrollen erlaubt. Die Polizei in Vorarlberg mache eher die Erfahrung, dass angekündigte Kontrollen und Warnungen die Menschen zum Langsamfahren animieren – und das sei ja auch Sinn und Zweck der Kontrollen, so Fitz.
Geldstrafe wegen Facebook-Warnung
Das Gericht in der Schweiz sprach den Mann wegen „öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Straßenverkehr“ schuldig. Zusätzlich zur Buße, die nach einem Einspruch auf 200 Franken gesenkt wurde, muss der Verurteilte 1.250 Franken Verfahrenskosten bezahlen.
Schweizer warnte vor Polizei-Kontrolle
Der Autofahrer hatte am 26. März auf der Facebook-Gruppe „Rennleitung SG“, die rund 30'000 Mitglieder zählt, vor einer Polizeikontrolle in Abtwil bei St. Gallen gewarnt. Dort seien „Znünibuebe mit ere orange Ovi-Fläsche ide Hand“, postete er kurz nach 20.00 Uhr per Handy.
Exakt zu der Zeit führte die St. Galler Stadtpolizei am beschriebenen Ort eine Verkehrskontrolle durch, bei der die Beamten orange Stableuchten verwendeten. Die Polizei erhielt nach wenigen Minuten Kenntnis von der Facebook-Publikation. Sie stellte den Warner telefonisch zur Rede.
Öfters Strafbefehle wegen öffentlichen Warnens
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat laut ihrem Sprecher Marcel Dobler schon etliche Strafbefehle wegen öffentlichen Warnens vor Polizeikontrollen ausgestellt. In den meisten Fällen würden die Bußen akzeptiert, sagte Dobler auf Anfrage.