Roaming-Gebühren: Achtsamkeit lohnt sich

Am 15. Juni fallen Roaming-Gebühren weg, Handy-Gespräche und Datenvolumen im EU-Ausland werden deutlich billiger. Aufpassen müssen Konsumenten trotzdem: Kostenfallen gibt es nach wie vor.

Ab dem 15. Juni gelten auch im EU-Ausland sowie in Liechtenstein, in Norwegen und in Island keine Extra-Entgelte mehr für Telefonate, SMS und Internet - es gelten die Tarife der heimischen Anbieter. „Grundsätzlich ist es so, dass ich nach Wegfall der Roaming-Gebühren mein Handy zum Telefonieren im Ausland so verwenden kann wie zuhause“, erklärt Paul Rusching vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Vorarlberg.

Roaming Änderungen

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Die Roaming-Gebühren fallen am 15. Juni weg

Freiminuten beispielsweise können dann auch im Ausland konsumiert werden. Aufpassen heißt es aber bei Auslandsgesprächen aus Österreich - die seien nämlich nach wie vor nicht reguliert, sagt Ruschnig. „Das bedeutet: Ich bezahle nach wie vor den ganz normalen Auslandstarif.“

Sonderkündigungsrecht bei Änderungen

Eine weiteres Problem: Im EU-Ausland Daten herunterladen wird zwar günstiger. Das zur Verfügung stehende Datenvolumen entspricht aber nicht ganz dem vertraglich zustehenden Volumen. Dieses berechnen die Anbieter je nach Vertrag. „Es ist so, dass im Durchschnitt das Datentransfervolumen zur Hälfte auch im EU-Ausland aufgebraucht werden kann“, so Ruschnig. Aufpassen heißt es auch in der Grenznähe zur Schweiz, hier fallen nach wie vor hohe Roaming-Gebühren an.

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Ende für Roaming-Gebühren

Am 15. Juni fallen zwar die Roaminggebühren weg - Konsumenten sollten trotzdem aufpassen, warnen Konsumentenschützer.

Sollten die Anbieter auf Grund der neuen Roamingregeln ihre Vertragsbedingungen ändern, können Konsumenten vom Vertrag zurücktreten. „Ändert ein Unternehmer seine Tarife oder die AGBs, dann muss er diese Änderungen entsprechend mitteilen. Das wird häufig oder meistens auf der Rechnung mitgeteilt und dem Konsumenten steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu“, erläutert Ruschnig.