Haftstrafe: Bankangestellte plünderte Konten

Eine ehemalige Bankangestellte ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einem Jahr bedingte Haft verurteilt worden. Sie soll mehr als 200.000 Euro von Kundenkonten und Sparbüchern für sich selbst verwendet haben. Als Grund gab sie Kaufsucht an.

Die Angeklagte war umfassend geständig. 22 Jahre lang habe sie bei der Bank gearbeitet, gab die 49-Jährige zu Protokoll. Für das, was sie getan hat, schäme sie sich sehr. Sie sei jedoch überrascht gewesen, als ihre Vorgesetzten sie mit der Höhe der Schadenssumme konfrontiert haben.

Dass es am Ende über 200.000 Euro waren, habe sie sich zunächst gar nicht vorstellen können. Sie sei immer davon ausgegangen, dass sie das Geld nur ausleiht und später dann zurückzahlen wird.

„In einen Strudel hinein geraten“

Die 49-Jährige gab zu, Anfang 2014 damit begonnen zu haben, Gelder von Sachkonten in bar an sich selbst auszubezahlen. Dazu fälschte sie Kunden-Unterschriften und Kürzel von anderen Bankangestellten.

Es sei wie ein Strudel gewesen, in den sie geraten sei, so die Angeklagte. Sie habe stets gehofft, dass es niemandem auffällt. Doch nach gut zweieinhalb Jahren kam ihr die Bank auf die Schliche, was für die Frau eine fristlose Kündigung und die nun verhandelte Klage zur Folge hatte.

Luxus-Kleidung im Altkleider-Container entsorgt

Nach der Trennung von ihrem Mann hatte die Angeklagte Schulden. Zudem sei am Arbeitsplatz ein Konkurrenzkampf mit einer Kollegin entbrannt. Das habe sie dazu veranlasst, Luxus-Artikel wie teure Handtaschen und Schuhe zu kaufen.

Die 49-Jährige sagte vor Gericht, dass sie Kleidungsstücke direkt nach dem Kauf in einen Altkleider-Container geworfen habe, weil sie sich nicht getraut habe, diese jemand anderem zu zeigen. Sie habe an einer Kaufsucht gelitten, was ihr auch ein Arzt und eine Therapeutin bestätigt hätten.

Summe an Bank zurückgezahlt

Mittlerweile hat die Frau mit Unterstützung ihres Bruder die Schadenssumme vollständig an die Bank zurückgezahlt.

Die Angeklagte wurde zu einem Jahr bedingte Haft auf Bewährung verurteilt. Erschwerend wirkten sich die Schadenshöhe und der lange Zeitraum von über zweineinhalb Jahren aus. Strafmildernd wirkte sich ihr reumütiges und umfassendes Geständnis aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.