Verwechselte Embryonen: Prozess vertagt

Die Verwechslung von Embryonen bei künstlichen Befruchtungen in der Bregenzer Klinik Dr. Herbert Zech beschäftigt seit Donnerstag das Landesgericht Feldkirch. Zu Beginn prallten die Auffassungen aufeinander.

Der bekannte Bregenzer Fortpflanzungsmediziner Herbert Zech ist mit zwei Verwechslungsvorwürfen konfrontiert. Bereits 2014 hatte die heute 26 Jahre alte Schweizerin Kristina V. mittels DNA-Test herausgefunden, dass sie nicht mit ihrer vermeintlichen Mutter Miluska V. und ihrer nur eineinhalb Jahre später zur Welt gekommenen Schwester verwandt ist.

Kristina V. Zech Fall

APA/THI MY LIEN NGUYEN

Kristina V. sucht nach ihren genetischen Eltern, ihre jüngere Schwester nach ihrem genetischen Vater.

Der Vater war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, Gewissheit bezüglich seiner Vaterschaft zu erlangen schien unmöglich. Vor kurzem erhielt die Familie aber histologisches Material des Vaters von einer Klinik, in der der Mann kurz vor seinem Tod operiert worden war. Seither ist fraglich, ob Kristinas vermeintlicher Vater auch der Vater ihrer Schwester ist.

Ermacora ortet Widersprüche

Beim Zivilprozess, der am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch gestartet ist, war Kristina V. Klägerin. V. klagt das Fortpflanzungszentrum auf Herausgabe von Daten, die es ihr möglich machen könnten, ihre genetischen Eltern zu finden. Es gehe dabei um Listen von Personen, die zum fraglichen Zeitraum in der Fortpflanzungsklinik waren, sagte der Anwalt von V., Andreas Ermacora, gegenüber dem ORF Vorarlberg.

Ermacora warf dem Fortpflanzungsmediziner am Donnerstag vor, nicht mit offenen Karten zu spielen: „Er hat einerseits behauptet, über keine Unterlagen zu verfügen - und dann, durch den Druck der Klage und auch durch das Begehren meiner Mandantin, an die Öffentlichkeit zu gehen, hat er dann sukzessive Daten bekanntgegeben.“ Zech befände sich aber weiterhin im Widerspruch, weil er Daten von Personen nicht bekanntgegeben habe, die er laut Ermarcora haben müsste.

Konzett kontert

Der Bludenzer Anwalt Michael Konzett, der Zech in dem Verfahren vertritt, sah das anders: „Die Vorwürfe der Ungereimtheiten sind nicht neu, wir haben darauf wiederholt schon erwidert und gerade die Gerichte sind dazu da, solche behaupteten Ungereimtheiten zu klären.“ Weitere Daten werde und könne Zech nicht herausgeben, „da er über keine Daten mehr verfügt, die er nicht schon zur Verfügung gestellt hat.“

Zudem habe man niemals zugestanden, dass der Fehler aufseiten der Klinik passiert sei. „Es gibt keinerlei Nachweise dafür, und es gibt Ursachen, die mindestens gleich wahrscheinlich sind wie ein Behandlungsfehler im IVF-Institut“, so Konzett. Als Beispiel nannte er die Verwechslung in der Geburtsklinik. Die Statistik würde nämlich zeigen, dass solche Verwechslungen viel häufiger seien als Fehler in IVF-Kliniken. Richterin Birgit Vetter vertagte den Prozess nach zwei Stunden. Voraussichtlich wird er im Juli fortgesetzt.

Auch Schwester klagt

Parallel zum Prozess, der am Donnerstag begonnen hat, wurde von Kristinas Schwester eine Schadenersatzklage eingebracht. In ihrem Fall hatte Zech zu keiner Zeit einen Fehler eingeräumt. Anwalt Konzett ließ im Mai per Aussendung verlauten, dass „ungewöhnliche Vorkommnisse“ Zech den gesamten Sachverhalt „kritisch hinterfragen lassen und eine Neubewertung notwendig machen“.

Sollte sich allerdings herausstellen, dass bei den Behandlungen in den frühen 1990er-Jahren Fehler unterlaufen sind, die zu einer Verwechslung geführt haben, werde Zech voll und ganz zu seiner Verantwortung stehen.