Haftstrafe wegen schweren Missbrauchs
Laut Anklageschrift ereigneten sich die Taten zwischen August und Dezember vergangenen Jahres. Aus Opferschutz-Gründen wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Der Angeklagte war bisher unbescholten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.