Vogelgrippe: Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben

Am Dienstag sind alle sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen zur Vogelgrippe aufgehoben worden. Geflügelhalter hatten diese Auflagen auch nach Aufhebung der Stallpflicht Ende März zu erfüllen. Nun gelten keine Vorsichtsmaßnahmen mehr.

Von 10. Jänner bis Ende März hatte österreichweit Stallpflicht gegolten, in elf Bodenseegemeinden bereits ab 11. November. Seit Mai hat sich die Vogelgrippe-Situation sowohl international als auch in Österreich wesentlich verbessert, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Nachdem auch im Frühjahr 2017 weitere Wildvögel tot aufgefunden und positiv auf Geflügelpest untersucht wurden, konnte die Infektionsgefahr weiterhin nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher war es den Geflügelhaltern von 25. März an zwar erlaubt, ihr Geflügel wieder ins Freie zu lassen, sie mussten aber gleichzeitig bestimmte Hygienemaßnahmen einhalten. Diese Pflichten wurden nun ebenfalls aufgehoben.

5.000 Puten in Vorarlberg gekeult

Seit November 2016 wurde in vielen europäischen Ländern ein Geflügelpest-Seuchenzug beobachtet. In Österreich waren vor allem Wildvögel betroffen, das Virus wurde aber auch in Betrieben in Vorarlberg und im Burgenland nachgewiesen. In Vorarlberg, wo das Virus zuerst registriert wurde, mussten rund 5.000 Tiere gekeult werden - mehr dazu in Vogelgrippe-Tests stiften Verwirrung. Der Verlauf war in Österreich weitaus weniger dramatisch als etwa in Deutschland oder Ungarn, wo die Zahl der Keulungen jeweils in die Millionen ging.