Befangenheit bei Umwidmungen in der Kritik

Die Befangenheitsregeln bei Flächenumwidmungen stehen in der Kritik. Wenn Gemeindepolitiker Grundstücke zu ihren Gunsten oder ihrer Verwandtschaft umwidmen, kann es eine schiefe Optik geben. Der Gemeindeverband kann sich eine Änderung vorstellen.

Schon im Jahr 2013 hat die FPÖ eine Änderung der Befangenheitsbestimmungen bei Umwidmungen gefordert. Die derzeitige Regelung sei vor allem bei Einzelfallwidmungen völlig unzureichend, so FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer.

Kritik kommt auch von NEOS-Landtagsabgeordneter Sabine Scheffknecht. Es gehe nicht, dass einzelne Gemeindevertreter dabei sein, wenn über die Umwidmung ihrer Grundstücke abgestimmt wird. Es könne nicht sein, dass Gemeindemandatare selbst ihr Grundstück umwidmen können.

Streitpunkt Flächenumwidmungen

Über das neue Gemeindegesetz wird seit Jahren verhandelt. Ein Streitpunkt ist die Befangenheit der Mandatare bei Flächenumwidmungen.

Nach dem derzeit gültigen Gemeindegesetz sei rechtlich alles in Ordnung, so Gernot Längle, Leiter für Inneres und Sicherheit beim Land Vorarlberg. Nachdem es sich bei Umwidmungen um Verordnungen handelt, würden die Befangenheitsbestimmungen des Vorarlberger Gemeindegesetzes in diesen Fällen nicht gelten. Grund sei, dass es um einen unbestimmten Personenkreis handelt.

„Transparenz und Rechtssicherheit“

Gemeindeverbandspräsident Harals Köhlmeier (ÖVP) kann sich eine Änderung vorstellen. Auch wenn es nur wenig Anlassfälle gebe, befürworte er eine Präzisierung der Befangenheitsrichtlinien in Flächenwidmungsfragen.

Zum einen sei es wichtig im Sinne von Klarheit und Transparenz, zum anderen brauche es eine Rechtssicherheit für Bürgermeister und Gemeindevertretung, so Köhlmeier.

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