Doppelstaatsbürger: Liste enthält keine Adressen

Das Rätselraten über die Liste mit möglicherweise illegalen Doppelstaatsbürgerschaften geht weiter. Geklärt werden konnte inzwischen, dass es nur eine Liste gibt. Die Daten darauf sind allerdings sehr dürftig.

Ein Punkt konnte seit Freitagvormittag geklärt werden: Es gibt nur eine Liste, sagt Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP). Der Computerstick, der ihm von FPÖ-Politikern übergeben wurde, und die dem Innenministerium vorliegende Liste enthalten demnach dieselben Daten. Das sind 95.984 Namen mit Geburtsort, aber ohne jegliche Adresse, sagt Schwärzler.

Deshalb müssten jetzt die Wohnorte dieser Personen ausfindig gemacht werden - und das brauche noch etwas Zeit. In einem nächsten Schritt soll dann geklärt werden, ob darunter auch Personen aus Vorarlberg sind. Erst dann kann mit der Einzelprüfung begonnen werden, bei der geklärt werde soll, ob es tatsächlich illegale Doppelstaatsbürgerschaften gibt.

Legale und illegale Staatsbürgerschaften

Doppelstaatsbürgerschaften sind grundsätzlich keineswegs in allen Fällen illegal - so können Kinder, deren Eltern bei der Geburt des Kindes unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben, unter bestimmten Bedingungen durchaus Doppelstaatsbürger sein.

Wer allerdings die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch Geburt, sondern durch Verleihung erwirbt, verliert dadurch grundsätzlich die fremde Staatsbürgerschaft. Wenn das bisherige Heimatrecht nicht den automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft mit Annahme der österreichischen vorsieht, wird die österreichische Staatsbürgerschaft zuerst zugesichert. Danach muss die betroffene Person ihre bisherige Staatsbürgerschaft binnen zwei Jahren zurücklegen, um danach die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Mehr zu legalen und illegalen Staatsbürgerschaften bei HELP.gv.at: Doppelstaatsbürgerschaften.

Link: