Ehefrau vergewaltigt: Acht Jahre Haft

Ein 45-jähriger Unterländer ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er soll mehrfach sexuelle und körperliche Übergriffe auf seine Ehefrau verübt haben - sowohl in Vorarlberg als auch in der Türkei.

Der Richter stufte die Aussagen des Angeklagten als wenig glaubwürdig, die seiner Ehefrau als glaubwürdig ein, weil die erlittenen Verletzungen nachweisbar seien. Auch seinen Sohn habe der mehrfache Familienvater vor zwei Jahren im Zuge eines Streits schwer verletzt.

Das Gericht verurteilte der 45-Jährigen zu acht Jahren Haft. Das mögliche Strafausmaß von 15 Jahren wurde damit nicht ganz ausgeschöpft. Die Ehefrau soll zudem ein Schmerzengeld in Höhe von 30.000 Euro erhalten.

Urteil nicht rechtskräftig

Als erschwerend gewertet wurde die Kombination aller Straftaten und der lange Zeitraum, über den sie sich verteilten - etwa 15 Jahre. Strafmildernd wirkte sich die Unbescholtenheit des Mannes aus. Vom Vorwurf, der Angeklagte habe seine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen, wurde der 45-Jährige freigesprochen.

Der Anwalt des Mannes kündigte Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen, um keine intimen Details nach außen dringen zu lassen.