Eigentümervereinigung will Wohn-Institut

Der Kampf um Bauland wird härter, das Thema leistbares Wohnen bewegt die Gemüter. Am Donnerstag meldete sich die die Eigentümervereinigung mit einem Vorschlag zu Wort: Sie fordert ein unabhängiges Wohn-Institut.

Neue Steuern, eine weitere Verschärfung des Mietrechtsgesetzes und neuerdings die Vorschläge der Initiative „vau | hoch | drei“, Bauland durch Rückwidmungen zu gewinnen, sorgen bei der Eigentümervereinigung Verärgerung: „Wir gehen her und sagen: Wenn du nicht so tust, wie wir wollen, dann wirst du einfach enteignet“, sagt Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung.

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Wohn-Kompetenzzentrum?

Die Eigentümervereinigung lässte mit einem neuen Vorschlag aufhorchen: Ein unabhängiges Wohn-Institut soll her.

Er spricht von „mittelalterlichen Methoden“. Gerade die Vorschläge zum Stopp der Baulandhortung kämen einer Katastrophe gleich, so Hagen. Nur bei Neuwidmungen kann man sich auch bei der Eigentümervereinigung eine Befristung vorstellen.

„Weg von der Experimentalpolitik“

Jetzt wünscht man sich ein unabhängiges Kompetenzzentrum für Wohnen und Immobilien, das den Wohnungsmarkt erforschen soll. Es gebe nämlich schlichtweg keine Daten und Fakten - obwohl ununterbrochen diskutiert werde. So wisse man beispielsweise nicht, wie viel Leerstand man überhaupt habe.

„Wir haben keine Daten, Fakten, Zahlen, und reden über einen hochkomplexen Immobilien- und Wohnungsmarkt. Das ist für mich unverantwortlich“, sagt Hagen. Und schießt auch scharf in Richtung Politik: „Wir müssen weg von der Experimentalpolitik, hin zur Experten- oder professionellen Politik, die Sachpolitik bedeutet.“

Umstrittene Vorschläge

Das Kompetenzzentrum soll von der Politik unabhängig, breit gestreut und übergeordnet sein. Die Eigentümervereinigung vertritt die Interessen von 6.000 Eigentümern.

Die Initiative „vau | hoch | drei“ fordert unter anderem, Baulandwidmungen auf drei Jahre zu befristen, den Rückfall in Freifläche nach 20 Jahren nicht widmungskonformer Nutzung und eine Abgabe nach drei Jahren sowie einen landesweiter Bodenfonds für Gemeinden.

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