Drei Jahre teilbedingte Haft nach Messerattacke

Ein 33-jähriger Mann wurde am Landesgericht Feldkirch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Angeklagt war der 33-Jährige wegen versuchten Mordes.

Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Freitag ein 33-jähriger Mann im Schwurgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll einen 23-Jährigen vor einem Wettlokal in Feldkirch mit einem Klappmesser lebensbedrohlich verletzt haben.

Die Geschworenen teilten die Meinung der Anklage nicht, dass es sich bei dem Messerstich vor dem Wettklokal in Feldkirch um einen Mordversuch gehandelt hat. Nur drei von acht Geschworenen gingen in dem Fall von einem Mord-Vorsatz aus. Deshalb wurde der Beschuldigte wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt, davon muss er ein Jahr unbedingt absitzen, die beiden anderen Jahre sind auf Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Angeklagte dem Opfer 3.000 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Der Verurteilte verzichtete auf Rechtsmittel. Da die Staatsanwältin aber noch keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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Ein 33-jähriger Mann wurde am Landesgericht Feldkirch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Auslöser war ein Streit um eine Wette

Der Vorfall geschah am 24. Jänner. Zwischen den beiden Türken kam es vor einem Wettlokal zu einem Streit. Auslöser war ein Vorfall neun Tage vor der Tat, wer von beiden zuerst seine Wette abgeben darf. Fünf Minuten vor Spielschluss eines Fußballmatches wollte der 23-Jährige eine sogenannte Livewette abgeben. Vor ihm am Schalter stand der 33-Jährige, der ihn nicht vorgehen ließ, obwohl er anscheinend erst eine Wette für den nächsten Tag abgeben wollte.

Gerichtsmediziner: Opfer beinahe verblutet

Vor der Tür des Wettlokals trafen die beiden Männer neun Tage danach wieder aufeinander und es kam zu einem Streit. Der 33-Jährige soll seinem Opfer mit einer acht Zentimeter langen Klinge einen Stich in den Bauch versetzt haben. Das Zwerchfell wurde verletzt und die Leber wurde durchstochen.

Laut Gutachten von Gerichtsmediziner Walter Rabl wäre der 23-Jährige beinahe innerlich verblutet. Nur durch die schnelle Notoperation habe das Leben des Mannes gerettet werden können.

Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Der bislang unbescholtene und arbeitslose Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er seinem Gegner nur Angst machen wollte. Dieser habe ihn und seine Familie beleidigt, er habe sich bedroht gefühlt. Er habe seinen Kontrahenten aber nicht töten wollen. Wenn er das gewollt hätte, hätte er das auch machen können. Der 23-Jährige sagte aus, er habe den Angeklagten nicht beleidigt. Zudem habe dieser mehrmals versucht, auf ihn einzustechen. Er habe ihn auch verfolgt, als er schwer verletzt zur Polizei gerannt ist.