Wahlkartenaffäre: Freispruch für Stadtbeamten
Die Staatsanwaltschaft warf in der Verhandlung dem angeklagten Stadtbeamten vor, die gesetzlichen Bestimmung bewusst missachtet zu haben, indem er bei der Bürgermeister-Stichwahl 2015 insgesamt 30 Wahlkarten ohne persönlichen Antrag ausgestellt und an Dritte übergeben hat. In 23 der Fälle soll er Wahlkarten als Sammelbestellung für Bewohner des städtischen Seniorenheims rechtswidrig an dritte Personen ausgegeben haben. Der Angeklagte bekannte sich am Freitag nicht schuldig. Er sei zwar so vorgegangen, habe jedoch nicht gewusst, dass er sich dabei strafbar mache.
Richter: Schädigungsvorsatz fehlt
Anders sah das die Staatsanwaltschaft. Als Leiter des Bürger-Service bei der Stadt Hohenems hätte der Mann über die gesetzlichen Bestimmung bei der Ausstellung und Ausgabe von Wahlkarten Bescheid wissen müssen. Durch das Handeln von ihm und seinen Mitarbeitern sei einer möglichen Wahlmanipulation Tür und Tor geöffnet worden. Der Schöffensenat sprach den Beamten am Ende vom Vorwurf des Amtsmissbrauches frei. Laut Richter Andreas Böhler liegt kein Schädigungsvorsatz vor. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Strafrahmen: Bis zu fünf Jahre Haft
Bis zu fünf Jahre Haft wären nach dem Strafrahmen möglich gewesen. Die Verfahren gegen Ex-Bürgermeister Richard Amann (ÖVP), vier weitere Stadtbedienstete und einen Wahlhelfer wurden wegen Mangels an Beweisen eingestellt.
Links:
- Wahlkarten-Affäre: Beamter wird angeklagt (vorarlberg.ORF.at; 26.1.2017)