Petition gegen Bauland-Hortung im Landtag

Die Raumplanungs-Petition der Initiative „vau | hoch | drei“ fließt unmittelbar in die Landtagsarbeit ein. Die Petition wurde dem Volkswirtschaftlichen Ausschuss des Landtags zugewiesen. Die Initiative fordert gesetzliche Maßnahmen gegen die Hortung von Bauland.

Die meisten, die sich mit einer Petition an den Landtag wenden, erhalten aus der Landtagskanzlei einen Brief, man werde sich des Anliegens im Rahmen der politischen Möglichkeiten annehmen. Nicht so in diesem Fall: Laut Landtagspräsident Harald Sonderegger kam das Präsidium überein, die Raumplanungs-Petition von „vau | hoch | drei“ „prominenter“ zu behandeln.

Das Thema werde bereits breit debattiert und in Form der Überarbeitung des Raumplanungsgesetzes auch behandelt, so Sonderegger. Die Inhalte der Petition sollten also möglichst rasch in den parlamentarischen Diskurs einfließen. Das Präsidium sei daher übereingekommen, die Petition im Juni im Volkswirtschaftlichen Ausschuss des Landtags zu behandeln, so Präsident Sonderegger. Dabei sollen Vertreter der Petition ihre Anliegen vorstellen können.

Petition im April übergeben

Am 18. April hat die Raumplanungs-Initiative „vau | hoch | drei“ dem Landtag eine Petition übergeben. Die Initiative aus Bürgermeistern, Architekten und Bürgern fordert vom Landtag Gesetze, die das Horten von Bauland verhindern, und - unter anderem - auf drei Jahre befristete Baulandwidmungen und den Rückfall ungenutzter Bauflächen. Das soll helfen, Bauflächen zu mobilisieren - Gemeinwohl müsse Vorrang haben vor dem Eigenwohl. Mehr dazu in Bauland-Initiative: Gemischte Reaktionen.