Opferschutzstelle könnte geschlossen werden

Die bei der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtete Opferschutzstelle könnte bald geschlossen werden. Grund ist das neue Heimopfer-Rentengesetz, das jetzt im Nationalrat beschlossen wurde.

Nach diesem Gesetz erhalten alle bisher bekannten und bereits entschädigten Menschen, die in Heimen Opfer von Gewalt wurden, ab ihrem Pensionseintritt eine monatliche Zusatzrente von 300 Euro. Für alle weiteren Fälle soll bei der Volksanwaltschaft in Wien eine eigene Opferkommission eingerichtet werden, was in Folge die Vorarlberger Einrichtung überflüssig machen könnte.

181 Vorarlberger hätten Anspruch auf Rente

Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch begrüßt das neue Heimopfer-Rentengesetz, vor allem, weil die Zusatz-Pension von monatlich 300 Euro eine jährliche Wertanpassung erfährt, nicht pfändbar und auch nicht auf die Mindestsicherung anrechenbar ist. Aktuell hätten 181 Menschen in Vorarlberg ab ihrem Pensionsalter einen Anspruch auf diese lebenslange Rente, und das zusätzlich zu den schon bisher geleisteten finanziellen Aufwendungen des Landes für die Geschädigten, erklärt Rauch. Bis zum Stichtag Ende 2016 wurden 1.527.000 Euro an Entschädigungen ausbezahlt, dazu kommen Therapiekosten von über 100.000 Euro.

Jagdberg

ORF

Frühere Erziehungsanstalt Jagberg

Die Geldleistungen gingen an 16 Frauen und 165 Männer, die in öffentlichen, privaten oder kirchlichen Pflegeheimen beziehungsweise auch in Pflegefamilien misshandelt wurden - die meisten von ihnen in der ehemaligen Landes-Erziehungsanstalt Jagdberg. Mit dem neuen Gesetz kommt es auch zu einer Strukturänderung.

Kommission in Wien für weitere Opfer

Für weitere Entschädigungs-Anträge von Opfern, die sich - aus welchen Gründen auch immer - bis heute noch nicht gemeldet haben, soll bei der Volksanwaltschaft in Wien eine eigene zentrale Kommission eingerichtet werden.

Damit könnte die Vorarlberger Opferschutzstelle vielleicht überflüssig werden, befürchtet Rauch. Im Gegensatz zu den andren Bundesländern sei die Kommission in Vorarlberg noch aktiv. Ob sie weiter auch für neue Fälle zuständig sei, besonders in Hinblick auf die Pensionsleistungen, bedürfe noch der Klärung zwischen Bund und Land - er habe dazu am Freitag einen Termin mit der zuständigen Landesrätin. Für Betroffene sei es seiner Ansicht nach aber sicher einfacher, wenn sie einen Ansprechpartner im Land haben.

Ob diese Frage bis zum Sommer geklärt sein wird, ist noch ungewiss. Das neue Gesetz jedenfalls tritt am 1. Juli inkraft.