Landesvolksanwalt: Weniger Diskriminierung

Die erste Jahresbilanz des Vorarlberger Landesvolksanwaltes Florian Bachmayr-Heyda fällt recht positiv aus. Durch eine interne Umstrukturierung der Arbeitsabläufe sei es gelungen, die Anzahl der Beratungen für die Bevölkerung um 50 Prozent zu steigern.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 912 Fälle bearbeitet, davon 820 Beratungs- und Vermittlungsfragen. Die Bilanz des Volksanwaltes: Vorarlbergs Behörden pfegten einen guten und rechtlich korrekten Umgang mit der Bevölkerung.

In 60 Fällen prüfte die Volksanwaltschaft auch angezeigte Missstände bei den Vorarlberger Behörden - aber in nur sechs Fällen wurden solche auch tatsächlich festgestellt, erklärt Florian Bachmayr-Heyda. Das zeige, dass die Verwaltung des Landes und der Gemeinden hervorragend funktioniere und auf hohem Niveau sei. Bei den festgestellten Missständen habe die Verwaltung prompt reagiert und die Fehler behoben.

Nur wenig Beschwerden über Diskriminierung

Ebenfalls erfreut zeigt sich der Landesvolksanwalt, dass immer weniger Fälle von Diskriminierung anfallen. Das sei für ihn ein „sehr sehr gutes Zeichen“, dass die Behörden die Bürger offenbar gut und richtig behandelten. Über Diskriminierungen sind laut Bachmayr-Heyda im Vorjahr nur 22 Beschwerden eingelangt - in den meisten Fällen betrafen diese Diskriminierung wegen einer Behinderung oder einer ethnischen Zugehörigkeit.

Am meisten Aufsehen erregte Bachmayr-Heyda bislang mit seiner erfolgreichen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Sachen Bettelverbot in Bregenz. Mehr dazu in VfGH hob Bettelverbot in Bregenz teilweise auf. Wenn es wirklich einen Missstand gebe, dass Menschen nicht mehr durch den Markt kämen, dann dürfe man das Betteln verbieten - sonst nicht. Und: Gegenstand der Bettelverbote sei nur das stille Betteln gewesen, das aggressive Betteln sei ohnehin verboten.